Zoll prüft bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns
Jeder zehnte Fall auffällig
(ots) -
Am 11. und 12. September 2018 haben insgesamt rund 6.000
Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung
(FKS) bundesweit die Einhaltung der Mindestlohnre-gelungen geprüft.
Dabei befragten die Zöllnerinnen und Zöllner über 32.000 Personen zu
ihren Arbeitsverhältnissen und führten rund 4.500
Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch.
Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des
gesetzlichen Mindestlohnes. Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit
2015 und beträgt aktuell 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte
prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und
Beherbergungs-gewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und
Logistikgewerbe sowie im Perso-nenbeförderungsgewerbe.
Insgesamt hat der Zoll 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon
172 Ordnungswidrigkei-tenverfahren wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und
Leistungsmiss-brauch.
In 3.291 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen
erforderlich. Dabei ergaben sich ins-besondere Hinweise auf
Mindestlohnunterschreitungen, das Vorenthalten von
Sozialversi-cherungsbeiträgen, illegale Ausländerbeschäftigung und
den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen.
Auch in Nord-, Ost- und Mittelhessen waren mehr als 130
Bedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes
Gießen im Einsatz für den Mindestlohn. Sie überprüften 1.355
Beschäftigte überwiegend in gastronomischen Betrieben, Kaufhäusern
und Einzelhandelsgeschäften. Insgesamt waren 484 Betriebe von den
Kontrollen betroffen.
Darüber hinaus führten die Zöllner 270
Geschäftsunterlagenprüfungen durch. In 150 Fällen sind weitere
Überprüfungen notwendig. Darunter 78 bei denen Hinweise auf
Unregelmäßigkeiten bei der Zahlung des Mindestlohnes gab. Bereits
während der Kontrollen wurden 23 Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Bei 46 Beschäftigten gab es Hinweise, dass sie nicht ordnungsgemäß
zur Sozialversicherung angemeldet sind.
In Fulda, Gießen und Friedberg kam es zu insgesamt fünf Festnahmen
wegen ausländer-rechtlicher Verstöße.
"Wir haben mit den Schwerpunktkontrollen ein deutliches Zeichen
hinsichtlich der Überprü-fung des Mindestlohnes gesetzt. Die
Ergebnisse zeigen, dass die Regeln des Mindestlohngesetzes nicht
überall eingehalten werden auch wenn es bei vielen Betrieben stimmt.
Weitere Kontrollen sind daher auch aus unserer Sicht notwendig", so
Michael Bender vom Hauptzollamt Gießen.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Gießen
Pressesprecher
Michael Bender
Telefon: 0641-9484-121
E-Mail: presse.hza-giessen(at)zoll.bund.de
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Datum: 17.09.2018 - 12:13 Uhr
Sprache: Deutsch
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