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Zoll prüft bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns - jeder zehnte Fall auffällig

ID: 1978142

(ots) -
Am 11. und 12. September 2018 haben insgesamt rund 6.000
Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung
(FKS) bundesweit die Einhaltung der Mindestlohnregelungen geprüft.
Dabei befragten die Zöllnerinnen und Zöllner über 32.000 Personen zu
ihren Arbeitsverhältnissen und führten rund 4.500
Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch.

Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des
gesetzlichen Mindestlohnes. Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit
2015 und beträgt aktuell 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte
prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und
Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe.

Insgesamt hat der Zoll 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon
172 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und
Leistungsmissbrauch.

In 3.291 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen
erforderlich. Dabei ergaben sich insbesondere Hinweise auf
Mindestlohnunterschreitungen, das Vorenthalten von
Sozialversicherungsbeiträgen, illegale Ausländerbeschäftigung und den
unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen.

Das Hauptzollamt Potsdam beteiligte sich an der Prüfung mit über
50 Einsatzkräften und führte Prüfungen im gesamten westlichen
Brandenburg durch. Hierbei befragten die Potsdamer Zöllner insgesamt
385 Personen und prüften die Geschäftsunterlagen von 89 Arbeitgebern.

Durch die Beamten des Hauptzollamts Potsdam wurden insgesamt vier
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz eingeleitet. In zwölf Fällen sind weitere
Sachverhaltsaufklärungen erforderlich.





Zusatzinformationen:

Die Prüfungen fanden im gesamten Zuständigkeitsbereich des
Hauptzollamtes Potsdam statt. Dieser umfasst die kreisfreien Städte
Brandenburg und Potsdam, die Landkreise Havelland, Oberhavel,
Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmark, Prignitz und Teltow-Fläming;
vom Landkreis Dahme-Spreewald die Ämter Schenkenländchen und Unteres
Dahmeland sowie die amtsfreien Gemeinden Bestensee, Eichwalde,
Heidesee, Mittenwalde, Schönefeld, Schulzendorf, Stadt
Königs-Wusterhausen, Wildau und Zeuthen.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Potsdam
Pressestelle
Martin Dittmar
Telefon: 0331 2308 113
E-Mail: Presse.HZA-Potsdam(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 17.09.2018 - 12:13 Uhr
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