Mit Drogen zu Fuß über die Grenze
(ots) - Am 15. September 2018 kontrollierte die
Bundespolizei um 12:50 Uhr in Großschönau zwei tschechische Fußgänger
nach deren Einreise im Bereich der Hauptstraße. Sie hatten eine
Cannabisblüte, eine verdächtige kristalline Substanz und Tabletten
dabei.
Die beiden Männer im Alter von 37 und 52 Jahren kamen gerade aus
Varnsdorf, als sie angehalten wurden. Da einer von Beiden keine
Personaldokumente vorweisen konnte, wurde er durchsucht. Die Beamten
fanden eine Crackpfeife, Spritzen, Tabletten, ein Papiertütchen mit
einer kristallinen Substanz und eine Marihuanadolde. Daraufhin wurde
die Bauchtasche des zweiten Mannes durchsucht. Auch hier wurden die
Bundespolizisten fündig. Darin befanden sich zwei Cliptütchen mit
einem kristallinen Pulver.
Ob es sich bei den kristallinen Substanzen evtl. um Amphetamine
handelt, wird eine Untersuchung durch die Bundeszollverwaltung
zeigen. Eine Zollstreife übernahm vor Ort den Sachverhalt und stellte
die genannten Gegenstände sicher. Außerdem wurde ein
Ermittlungsverfahren wegen dem Verstoß gegen das
Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ebersbach
Pressesprecher
Alfred Klaner
Telefon: 0 35 86 - 7 60 22 45
E-Mail: bpoli.ebersbach.oea(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
(at)bpol_pir
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Ebersbach, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.09.2018 - 12:32 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1978179
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI EBB
Stadt:
Großschönau
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Mit Drogen zu Fuß über die Grenze"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Ebersbach (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).