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Gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen

ID: 1978231

(ots) - Weil sie gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen
haben, sind in den vergangenen Tagen insgesamt 18 ukrainische
Staatsangehörige von der Bundespolizei angezeigt worden.

Zunächst waren am Freitag durch gemeinsame deutsch-polnische
Streifen vier Männer im Alter von 23 bis 49 Jahren auf polnischem
Hoheitsgebiet festgestellt worden. Zwei der Beschuldigten hatten sich
zuvor nachweislich mit erschlichenen polnischen Visa im Bundesgebiet
aufgehalten. Die anderen beiden Beschuldigten hatten "nur" die
Absicht, mit ebenfalls erschlichenen Visa weiter nach Deutschland zu
reisen. Das wurde aber verhindert. Der polnische Grenzschutz
annullierte alle Visa.

Ungefähr zur gleichen Zeit wurde bei Kodersdorf ein Reisebus, der
aus Polen eingereist war, von Bundespolizisten näher unter die Lupe
genommen. Für vier Reisende (18, 20, 21, 21) hatte sich nach der
Kontrolle eine Weiterfahrt erübrigt. Das Quartett wurde noch am Abend
zurückgeschoben. Das Reiserecht war angesichts der beabsichtigten
Schwarzarbeit erloschen.

Der Samstag war ungefähr fünf Stunden alt, als auf dem
Autobahnrastplatz An der Neiße ein ukrainischer Kleinbus angehalten
wurde. Auch diese Kontrolle endete für vier Ukrainer (21, 25, 32, 35)
später mit einem sicherlich unerwarteten Ergebnis. Die Ermittler
führten schließlich den Nachweis, dass die Männer einer unerlaubten
Erwerbstätigkeit nachgegangen waren. Dazu nutzten die beiden älteren
Ukrainer offenbar auch noch gefälschte rumänische Ausweise. Diese
waren entdeckt und ihnen abgenommen worden. Abgenommen wurde den
Schwarzarbeitern auch illegal erlangter Arbeitslohn - insgesamt
4.400,00 Euro.

Das nächste ukrainische Quartett - vier Männer im Alter von 24 bis
31 Jahren - verfing sich am Sonntagnachmittag im "Fahndungsnetz" der
Bundespolizei. Gegen 14.00 Uhr war ein ukrainischer Opel auf der




Autobahn bei Ludwigsdorf auffällig geworden. Nach einer
anschließenden Kontrolle stand fest, dass auch dessen Insassen nur
eingereist waren, um als Arbeitskolonne im Baugewerbe schwarzes Geld
zu verdienen. Als Kopf der Arbeitskolonne hatte der 31-Jährige wohl
alles Organisatorische unternommen, weshalb gegen ihn nun auch wegen
des Verdachts des Einschleusens ermittelt wird. Während drei der
Schwarzarbeiter unfreiwillig nach Polen zurückkehren mussten, wird
der vierte "Kollege" nun mit einem Flugzeug direkt in Ukraine
zurückfliegen.

Ob Student oder nicht ist im Falle einer 22-Jährigen und ihres
20-jährigen Begleiters die entscheidende Frage. Das Paar wurde am
Sonntagabend in einem ukrainischen Bus, der bei Kodersdorf gestoppt
wurde, angetroffen. Wie sich herausstellte, hatte es als Erntehelfer
bei Rostock gearbeitet. Grundsätzlich ist für Studierende eine solche
Beschäftigung unter gewissen Umständen genehmigungsfrei und zulässig.
Allerdings bestehen berechtigte Zweifel, ob die beiden tatsächlich an
einer Hochschule eingeschrieben sind. Um die Durchführung des
Strafverfahrens sicherzustellen, mussten die Erntehelfer jeweils
500,00 Euro als Sicherheit für die zu erwartenden Geldstrafen und die
Kosten der Verfahren hinterlegen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: (at)bpol_pir

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Datum: 17.09.2018 - 12:55 Uhr
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