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Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf zieht Wochenend-Bilanz

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(ots) - Bei den grenzpolizeilichen Ausreisekontrollen
verschiedener Flüge am Wochenende wurden durch die Bundespolizei
insgesamt drei Personen festgestellt, die zur Festnahme
ausgeschrieben waren.

Ein 42-Jähriger wollte nach Pristina reisen, jedoch stellten die
Bundespolizisten bei der Ausreisekontrolle eine Ausschreibung zur
Festnahme fest. Der kosovarische Staatsangehörige wurde von der
Staatsanwaltschaft Krefeld wegen unerlaubte Einfuhr von
Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Handeln von
Betäubungsmitteln zu einer Restfreiheitsstrafe von 1.004 Tagen
verurteilt. Die Person bestritt die Personengleichheit, so dass
Fingerabdrücke genommen wurden. Das Ergebnis stellte klar, dass er
die gesuchte Person war. Anschließend wurde der in Essen wohnende Man
in die Justizvollzugsanstalt verbracht.

Des Weiteren wurde ein 28-Jähriger festgenommen, da er von der
Staatsanwaltschaft Kassel wegen Betruges verteilt wurde. Der nach
Antalya reisende Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 100,- Euro
aufbringen, so dass der Deutsche die restliche Ersatzfreiheitsstrafe
nicht absitzen musste.

Aufgrund eines bestehen Untersuchungshaftbefehl endete die Reise
eines 27-Jährigen vor dem Bereitschaftsrichter des Amtsgericht
Düsseldorf. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat den Mann zur
Festnahme ausgeschrieben, da ihm vorgeworfen wird gewerbsmäßig
Bandendiebstahl begangen zu haben. Der mazedonische Staatsangehörige
wurde am Sonntagnachmittag direkt dem Bereitschaftsrichter
vorgeführt. Dieser entschied, dass der Mann in Untersuchungshaft
genommen werden soll. Anschließend wurde der 27-Jährige in die
Justizvollzugsanstalt eingeliefert.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Kister




Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
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40404 Düsseldorf

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Datum: 17.09.2018 - 13:00 Uhr
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