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Zoll prüft bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns - jeder zehnte Fall auffällig

ID: 1978269

(ots) -
Am 11. und 12. September 2018 haben insgesamt rund 6.000
Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung
(FKS) bundesweit die Einhaltung der Mindestlohnregelungen geprüft.
Dabei befragten die Zöllnerinnen und Zöllner über 32.000 Personen zu
ihren Arbeitsverhältnissen und führten rund 4.500
Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch.

Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des
gesetzlichen Mindestlohnes. Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit
2015 und beträgt aktuell 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte
prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und
Beherbergungs-gewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und
Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe.

Insgesamt hat der Zoll 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon
172 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und
Leistungsmissbrauch.

In 3.291 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen
erforderlich. Dabei ergaben sich insbesondere Hinweise auf
Mindestlohnunterschreitungen, das Vorenthalten von
Sozialversi-cherungsbeiträgen, illegale Ausländerbeschäftigung und
den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen.

Regionale Ergebnisse Hauptzollamt Heilbronn: Die Finanzkontrolle
Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Heilbronn beteiligte sich an
dieser Präventivmaßnahme mit einem Großaufgebot von insgesamt 110
Beschäftigten an beiden Tagen, 32 davon vom Standort
Tauberbischofsheim. Die Maßnahme begann am 11. September in den
frühen Morgenstunden und endete erst spät abends am 12. September.

"Die Anzahl von 464 durchgeführten Personenbefragungen an den
beiden Tagen lässt die Kontrolldichte erahnen, die mit dieser Aktion




erreicht wurde und unterstreicht die gewünschte präventive Wirkung
dieser Sonderprüfung", so Zolloberamtsrat Lehmann, Einsatzleiter der
Aktion vom Heilbronner Zoll.

Die Einsatzorte lagen im gesamten Bezirk. Kontrollierte Betriebe
entstammten hauptsächlich Branchen, für die kein Branchenlohn nach
dem Arbeitnehmerentsendegesetz oder Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
gilt und die somit unter das Mindestlohngesetz fallen. "Präsent waren
wir - wie angekündigt - im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, in
Betrieben des Speditions-, Transport- und Logistikgewerbes aber auch
im Einzelhandel, in Friseurbetrieben oder Nagelstudios", berichtet
Einsatzleiter Lehmann.

Tatsächliche Anhaltspunkte auf Mindestlohnverstöße wurden an den
beiden Kontrolltagen 24 Mal festgestellt. In insgesamt 72 Fällen sind
aufgrund erster Erkenntnisse weitere Prüfungen durch die FKS
notwendig. Während beider Kontrolltage führte die FKS insgesamt 108
Mal eine sogenannte Geschäftsunterlagenprüfung durch. Davon dauern 60
Prüfungen noch an und 48 Prüfungen konnten bereits während der
Sonderprüfung abgeschlossen werden. In sechs Verdachtsfällen wurden
Anhaltspunkte möglicher Beitragsvorenthaltung festgestellt. Ebenfalls
sechs Mal ergaben sich Anhaltspunkte illegaler
Ausländerbeschäftigung. Zudem liegen in neun Fällen Hinweise auf
mögliche Fälle eines Leistungsbetrugs vor.

Bei elf der festgestellten Verstöße reichten die Verdachtsmomente
unmittelbar aus, um noch vor Ort Ermittlungsverfahren gegen die
betroffenen Personen einzuleiten.

In darüber hinaus zusätzlichen 27 weiteren Sachverhalten stellten
die Zöllner sonstige Ver-stöße fest, wie beispielsweise
Aufzeichnungspflicht- oder Mitführungspflichtverletzungen von
Unterlagen bzw. Dokumenten sowie Sofortmeldeverstöße an die
Versicherungsträger.

Zusatzinformationen: Illegal ist unsozial - Schwarzarbeit verstößt
nicht nur gegen Recht und Gesetz, sondern schadet jedem Einzelnen.
Für Viele bedeutet, ein paar Euro an der Steuer vorbei zu führen, ein
Kavaliersdelikt. Doch Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung sind ein
Problem für Fiskus und Sozialversicherung, aber auch für
Unternehmen. Schwarzarbeit ist Wirtschaftskriminalität! Der legal
handelnde Arbeitgeber kann mit illegaler Konkurrenz regelmäßig nicht
mithalten. Das Sozialsystem kann nur funktionieren, wenn jeder bereit
ist, seinen Beitrag zu leisten.

Ziel aller Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist daher
auch die gesellschaftliche Akzeptanz für Schwarzarbeit und illegale
Beschäftigung in der Bevölkerung zu minimieren und ein erhöhtes
Unrechtsbewusstsein in der Gesellschaft dafür zu wecken. Die
Kontrollen der FKS erfolgen sowohl auf Grundlage konkreter Hinweise,
gestützt auf risikoanalytischen Auswertungen, verdachtsunabhängig und
überwiegend präventiv innerhalb so genannter Schwerpunktprüfungen,
grundsätzlich in allen Branchen des Arbeitslebens hauptsächlich aber
in solchen, in denen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung
erfahrungsgemäß besonders häufig vorkommen.

Im Rahmen dieses ganzheitlichen Prüfungsansatzes kontrolliert die
FKS neben der Einhaltung des Mindestlohns alle anderen in Betracht
kommenden Prüffelder nach § 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz,
beispielsweise sozialversicherungs- oder
arbeitsgenehmigungsrechtliche Sachverhalte sowie illegales Arbeiten
ohne Arbeitserlaubnis.

Weitergehende Informationen finden Sie unter
www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.de, www.zoll.de oder
www.bundesfinanzministerium.de.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 17.09.2018 - 13:14 Uhr
Sprache: Deutsch
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