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Zoll prüft bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns - jeder zehnte Fall auffällig

ID: 1978309

(ots) -

Am 11. und 12. September 2018 haben insgesamt rund 6.000
Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung
(FKS) bundesweit die Einhaltung der Mindestlohnregelungen geprüft.
Dabei befragten die Zöllnerinnen und Zöllner über 32.000 Personen zu
ihren Arbeitsverhältnissen und führten rund 4.500
Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch.

Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des
gesetzlichen Mindestlohnes. Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit
2015 und beträgt aktuell 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte
prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und
Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe.

Insgesamt hat der Zoll 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon
172 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und
Leistungsmissbrauch.

In 3.291 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen erforderlich.
Dabei ergaben sich insbesondere Hinweise auf
Mindestlohnunterschreitungen, das Vorenthalten von
Sozialversicherungsbeiträgen, illegale Ausländerbeschäftigung und den
unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen.

Die bundesweiten Kontrollen wurden im Bezirk des Hauptzollamts
Rosenheim an beiden Tagen mit rund 70 Beamten der Standorte
Rosenheim, Traunstein und Weilheim unterstützt. Sie befragten über
700 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten rund 250
Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch. Dabei wurden in
50 Fällen Anhaltspunkte für Gesetzesverstöße festgestellt, von denen
36 Fälle im Bereich der Mindestlohnregelungen liegen.

Bislang wurden durch die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts




Rosenheim fünf Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Verstoßes gegen das
Mindestlohngesetz.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Rosenheim
Pressestelle
Andreas Rudolph
Telefon: 08031/3006-7020
E-Mail: presse.hza-rosenheim(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Rosenheim, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 17.09.2018 - 13:39 Uhr
Sprache: Deutsch
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