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Bei Ausreisekontrolle kurzzeitig verhaftet

ID: 1978329

(ots) - Flughafen Hannover:

Am 17.09.2018 erfolgte die Verhaftung eines 41-jährigen Deutschen.
Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Varna
stellten die kontrollierenden Polizeibeamten die aktuelle
Fahndungsnotierung fest.

Gegen den Betroffenen bestand ein Haftbefehl wegen vorsätzlichem
Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Verurteilt zu einer
Geldstrafe in Höhe von 450,- EUR zahlte er diese nicht und
missachtete auch die ergangene Ladung zum Strafantritt der somit
fälligen Ersatzfreiheitsstrafe.

Durch sofortige Zahlung von 527,- EUR (inklusive Kosten) konnte
die 15-tägige Ersatzfreiheitstrafe abgewendet und die Weiterreise
gestattet werden.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flughafen Hannover
Frank Steigerwald
Telefon: 0511 7281-200 bzw. 0173/611 9808
E-Mail: bpolifh.haj.Post.OEA(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord

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Datum: 17.09.2018 - 13:44 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: BPOL-H
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Hannover



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