Bei Ausreisekontrolle kurzzeitig verhaftet
(ots) - Flughafen Hannover:
Am 17.09.2018 erfolgte die Verhaftung eines 41-jährigen Deutschen.
Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Varna
stellten die kontrollierenden Polizeibeamten die aktuelle
Fahndungsnotierung fest.
Gegen den Betroffenen bestand ein Haftbefehl wegen vorsätzlichem
Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Verurteilt zu einer
Geldstrafe in Höhe von 450,- EUR zahlte er diese nicht und
missachtete auch die ergangene Ladung zum Strafantritt der somit
fälligen Ersatzfreiheitsstrafe.
Durch sofortige Zahlung von 527,- EUR (inklusive Kosten) konnte
die 15-tägige Ersatzfreiheitstrafe abgewendet und die Weiterreise
gestattet werden.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Flughafen Hannover
Frank Steigerwald
Telefon: 0511 7281-200 bzw. 0173/611 9808
E-Mail: bpolifh.haj.Post.OEA(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Flughafen Hannover, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.09.2018 - 13:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1978329
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-H
Stadt:
Hannover
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Bei Ausreisekontrolle kurzzeitig verhaftet"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Flughafen Hannover (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).