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Strafanzeigen: Verbotene Messer im Hand- und Reisegepäck von Fluggästen am Hamburg Airport

ID: 1978556

(ots) - Am Wochenende konnte die Bundespolizei am
Flughafen Hamburg zwei Butterflymesser sicherstellen. Ein Mann und
eine Frau erhielten eine Strafanzeige.

Bundespolizisten haben gestern Abend ein Butterflymesser eines
38-jährigen simbabwischen Staatsangehörigen sichergestellt. Der Mann
wollte am Sperrgepäckschalter sein Reisegepäck aufgeben.
Luftsicherheitsassistenten stellten bei der Kontrolle die verbotene
Waffe fest. Den hinzugerufenen Bundespolizisten gegenüber gab der
Mann an, nicht gewusst zu haben, dass ein derartiges Messer in
Deutschland verboten sei.

Ein weiteres Butterflymesser fanden Luftsicherheitsassistenten
bereits am Freitag. Eine 54-jährige deutsche Staatsangehörige führte
dieses in ihrem Handgepäck mit. Bei der Röntgenkontrolle fiel es auf.

Bundespolizisten erstatteten daher in beiden Fällen eine
Strafanzeige und stellten die Messer sicher.

Ein Butterflymesser gehört weder ins Hand- noch ins Reisegepäck,
denn dabei handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem
Waffengesetz. Erwerb und Besitz sowie das Führen sind verboten.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Maik Lewerenz
Telefon: +49 40 500 27-104
Mobil: +49 172/4275608
E-Mail: maik.lewerenz(at)polizei.bund.de
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Datum: 17.09.2018 - 15:35 Uhr
Sprache: Deutsch
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