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Nur nicht drängeln - auch der Ehemann wird verhaftet

ID: 1979150

(ots) - Flughafen Hannover: Am 17.09.2018 wurde bei einer
44-jährigen rumänischen Staatsangehörigen bei der grenzpolizeilichen
Ausreisekontrolle eines Fluges nach Bukarest eine aktuelle
Fahndungsnotierung festgestellt.

Gegen die Betroffene bestand ein Haftbefehl über eine viertätige
Erzwingungshaft. Beim nachfolgenden Ehemann wurde ebenfalls ein
offener Haftbefehl über eine eintägige Erzwingungshaft festgestellt.

Wegen begangener Ordnungswidrigkeiten zu Geldbußen verurteilt,
missachteten beide die Begleichung sowie die ergangenen Ladungen zum
Antritt der fälligen Erzwingungshaft.

Eine sofortige Einzahlung von 209,- EUR (inklusive Kosten)
bewahrte die Reisenden vor den Haftstrafen, anschließend erfolgte die
Ausreise nach Bukarest.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flughafen Hannover
Frank Steigerwald
Telefon: 0511 7281-200 bzw. 0173/611 9808
E-Mail: bpolifh.haj.Post.OEA(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
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Datum: 18.09.2018 - 12:31 Uhr
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