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(BC) Biberach - Unfallflucht im Parkhaus / Am Montag beschädigte ein Unbekannter in Biberach ein Auto und machte sich danach auf und davon.

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(ots) - Ein 77-Jähriger hatte sein Auto in einem Parkhaus im
Zeppelinring abgestellt. Er parkte dort gegen 14.45 Uhr auf der Ebene
1. Gegen 18 Uhr kam er zu seinem VW zurück. Da musste er feststellen,
dass ein Unbekannter die hintere rechte Tür des Autos beschädigt
hatte. Statt sich um den entstandenen Schaden in Höhe von etwa 2.000
Euro zu kümmern, flüchtete der Unfallverursacher. Spezialisten der
Polizei haben an dem VW Spuren gesichert. Sie fanden weißen Lack.
Deshalb gehen die Polizisten davon aus, dass das Fahrzeug des
Verursachers weiß ist. Die Polizei in Biberach (Tel. 07351/4470) hat
nun die Ermittlungen aufgenommen und sucht den Täter.

Die Polizei mahnt: Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt sondern
eine Straftat - unabhängig von der Höhe des Schadens. Wer mit seinem
Auto einen Schaden verursacht, muss auf den Geschädigten warten. Oder
die Polizei verständigen. Sonst drohen Freiheitsstrafe oder
Geldstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall
kommt, ist dagegen meist nur ein geringes Bußgeld fällig.

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Claudia Kappeler / Holger Fink, Pressestelle, Telefon: 0731 188
1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de




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Datum: 18.09.2018 - 14:03 Uhr
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