Polizei Bielefeld bietet ausreichend Trainingsmöglichkeiten
(ots) - SR/ Bielefeld - Anfang des Jahres 2018 wurde dem
PP Bielefeld ein Video eines privaten Bielefelder Sportstudios
bekannt, in dem mehrere maskierte Personen in Polizeibekleidung und
unter Verwendung polizeilicher Ausrüstungsgegenstände
Eingriffstechniken trainierten. Das Video war von einem Fernsehsender
ausgestrahlt und auf Internetpräsenzen des Sportstudios
veröffentlicht worden.
Polizeiliche Einsatztaktiken müssen vertraulich bleiben, damit
diese keinesfalls in "unbefugte Hände" geraten. Menschenleben und der
Einsatzerfolg wären andernfalls gefährdet. Diese Vertraulichkeit
schützt das Leben der Bürgerinnen und Bürger sowie der Polizistinnen
und Polizisten im Einsatz.
Unsere Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können,
dass insbesondere unsere Polizistinnen und Polizisten im Einsatz nach
gleichen, professionellen, verhältnismäßigen und vor allem geprüften,
als auch rechtlich anerkannten Standards einschreiten. Das schafft
auch die nötige Handlungssicherheit für die einschreitenden
Polizistinnen und Polizisten.
Die Durchführung polizeilichen Einsatztrainings unter Verwendung
polizeilicher Ausrüstungsgegenstände außerhalb des Dienstes sowie die
Mitwirkung an dem Werbevideo können Pflichtverletzungen nach dem
Beamtenstatusgesetz (zum Beispiel gegen die Gehorsams- und
Verschwiegenheitspflicht) darstellen.
Polizeipräsidentin Dr. Katharina Giere: "Wir tun alles, damit die
Polizistinnen und Polizisten des PP Bielefeld im Rahmen der
landesweiten Vorgaben professionell auf die Herausforderungen des
polizeilichen Alltags vorbereitet werden. Das PP Bielefeld bietet
ausreichend Trainingsmöglichkeiten an, damit Polizistinnen und
Polizisten ihren Verpflichtungen für Schieß- und Einsatztrainings
nachkommen können. Im Jahr 2017 haben über 90% aller Polizistinnen
und Polizisten des PP Bielefeld ihre Trainingsverpflichtungen erfüllt
und mit Erfolg an den Schieß- und Einsatztrainings teilgenommen."
Das PP Bielefeld verfolgt dienstrechtliche Verstöße konsequent. Es
wurde zunächst ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Dieses Verfahren
ist noch nicht abgeschlossen. Die Entscheidung über eine mögliche
Disziplinarmaßnahme trifft die Behördenleiterin. Die Identifizierung
der Beteiligten des videografisch dokumentierten, privaten
Einsatztrainings ist Teil dieser Überprüfung.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Pressestelle
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld
Achim Ridder (AR), Tel. 0521/545-3020
Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3232
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
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Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0
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Datum: 19.09.2018 - 10:28 Uhr
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