Mit 60 Gramm Crystal unterwegs
Erfolgreiches Zusammenwirken von Zoll und Bundespolizei
(ots) -
Am Abend des 17. September 2018 kontrollierte eine Streife der
Bundespolizei auf der Autobahn 4 in Höhe des Rastplatzes Löbauer
Wasser PKW mit polnischen Kennzeichen. Dieser war mit vier Personen
besetzt, die eine Fahrgemeinschaft nach Deutschland bildeten. Bei der
Kontrolle eines 42-jährigen Fahrzeuginsassen, der im Fond des Autos
Platz genommen hatte, stellten die Polizisten ein Tütchen mit ca. 0,9
Gramm Crystal sowie diverse Rauchgeräte aus Glas in dessen
Hosentaschen fest.
Daraufhin wurde zuständigkeitshalber der Zoll informiert. Die
Zöllner kontrollierten nun das gesamte Fahrzeug und setzten dazu
einen Rauschgiftspürhund ein. Zollhund "Jasko" zeigte ein eindeutiges
Verhalten an der Sitzfläche der Rücksitzbank an, auf der vorher die
kontrollierte Person saß.
Da sich im Umfeld der Sitzbank bei manueller Kontrolle kein
Rauschgift feststellen ließ, nahmen die Zöllner die Person zu einer
körperlichen Durchsuchung mit. Dabei kam eine in der Unterhose
transportierte Tüte zum Vorschein, die über 58 Gramm Crystal
enthielt. Dies war offenbar zuvor aus der Tschechischen Republik
eingeführt worden.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Görlitz erließ der
Ermittlungsrichter am Amtsgericht Bautzen Haftbefehl wegen
unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.
Dies ist mit Freiheitsstrafe von zwei Jahren bis zu 15 Jahren
bedroht.
Das Zollfahndungsamt Dresden führt die weiteren Ermittlungen.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Dresden
Pressesprecherin
Heike Wilsdorf
Telefon: 0351-8161-1044
E-Mail: presse.hza-dresden(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 19.09.2018 - 11:07 Uhr
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