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Unfallflucht lohnt sich nicht!

ID: 1979923

(ots) - Ein Zeuge hat am Montag in der Rummelstraße
einen Unfall beobachtet und gemeldet. Die Unfallverursacherin fuhr
weg, ohne sich um den Schaden zu kümmern.

Die 61-jährige Fahrerin steht im Verdacht beim Rückwärtsfahren
einen parkenden Pkw beschädigt zu haben. Mit einem Außenspiegel
touchierte sie das Auto und fuhr weg. Ein Zeuge beobachtete den
Unfall. Er merkte sich das Kennzeichen und informierte den
geschädigten Fahrzeughalter. Anhand des Kennzeichens war die
Unfallverursacherin von der Polizei schnell ermittelt. Sie erwartet
ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten
Entfernens von der Unfallstelle.

Was tun, wenn nach einem Unfall der Geschädigte nicht vor Ort ist?

Der Gesetzgeber verpflichtet den Unfallverursacher eine
angemessene Zeit am Unfallort zu warten. Wie lange diese angemessene
Zeit genau ist, wird dabei nicht geregelt. Sollte nach der Wartezeit
der Geschädigte nicht vor Ort sein, ist die Polizei zu verständigen,
am besten direkt vom Unfallort aus. Es reicht nicht aus, einen Zettel
oder eine Visitenkarte am beschädigten Auto zu hinterlassen.

Warum sind Unfallzeugen wichtig?

Jeder kann sich vorstellen, wie ärgerlich es ist, zu seinem Auto
zurückzukommen und einen Schaden daran festzustellen, aber niemanden,
der dafür verantwortlich ist. Wer einen Unfall beobachtet, bei dem
der Verursacher weiterfährt, sollte sich das Kennzeichen und wenn
möglich den Fahrer merken und unbedingt die Polizei verständigen. Es
geht dabei nicht darum, einen anderen zu verpetzen. Jeder hat die
Chance, sich zu dem Unfall zu bekennen. Dafür musste jeder
Fahrzeughalter eine Haftpflichtversicherung abschließen, die den
Fremdschaden begleicht. Andere dann vorsätzlich auf ihrem Schaden
sitzen zu lassen, gehört sich einfach nicht.

Welche Strafe droht dem Unfallflüchtigen?





Neben Punkten in Flensburg und einer teuren Geldstrafe kann auch
der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. In Zeiten, in denen die meisten
Menschen auf ihren Führerschein angewiesen sind, ist der Entzug der
Fahrerlaubnis ein herber Verlust. Zudem nehmen die Versicherungen
Unfallflüchtige meist in Regress. Das heißt, sie zahlen zunächst zwar
den entstandenen Fremdschaden, fordern dann aber eine hohe Geldsumme
vom Versicherungsnehmer zurück. |erf




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Westpfalz

Telefon: 0631-369-1080
E-Mail: ppwestpfalz.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.westpfalz

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Datum: 19.09.2018 - 12:00 Uhr
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