Verkehrsunfallflucht - Als Zeuge Zivilcourage zeigen
(ots) - Vielen ist es schon passiert: Beim Ein- oder
Ausparken kommt es zum leichten Zusammenstoß mit einem anderen geparkten Auto.
Kratzer, kleine Beulen - die Folgen sind meist nicht schlimm und zum Teil mit
bloßem Auge kaum zu erkennen. Ein klassischer Fall für die Versicherung.
Zu einem Fall für die Polizei wird die Sache erst, wenn sich der betreffende
Autofahrer dazu entschließt, ohne Angabe seiner Beteiligung und Personaldaten
davonzufahren. Dann beginnen die Ermittlungen des Verkehrskommissariats. Der
Tatvorwurf lautet "Unfallflucht".
Derzeit richtet sich ein solcher Verdacht gegen den Fahrer oder die Fahrerin
eines roten VW. Der Wagen war am Montagmorgen (17.09.) zunächst an der
Brandenburger Straße geparkt. Zeugenaussagen zufolge stieß der Pkw beim
Rangieren an den dahinter stehenden grauen Renault und beschädigte diesen.
Anschließend fuhr das rote Auto davon.
Ermittlungen der Polizei bei Verkehrsunfallfluchten stützen sich zum einen auf
die vorgefundenen Spuren, z.B. Lacksplitter, aber auch auf die Aussagen von
Zeugen, die wichtige Hinweise zum Verursacher und zum flüchtigen Unfallfahrzeug
geben können. Deshalb bittet die Polizei jeden, der Zeuge einer
Verkehrsunfallflucht wird, diese zu melden und sich möglichst das Kennzeichen
und das Aussehen des Fahrzeugführers zu merken. Wer schon einmal als Opfer einer
Verkehrsunfallflucht sprichwörtlich "auf seinem Schaden sitzen geblieben ist",
weiß wie ärgerlich das ist.
Im Jahr 2017 hat die Polizei im Rhein-Kreis Neuss 3.158 Anzeigen aufgrund von
Verkehrsunfallfluchten aufgenommen und Ermittlungen eingeleitet. Die
Aufklärungsquote lag bei knapp 40 Prozent. Jeder Zeuge kann ein wichtiger
Baustein bei der Aufklärung dieser Verkehrsstraftaten sein.
Im aktuellen Fall aus Kapellen hatte sich ein Mann, möglicherweise ein Anwohner
der Brandenburger Straße, bei der Besitzerin des Renault gemeldet und seine
Beobachtungen geschildert. Leider sind der Polizei keine Personalien des
wichtigen Zeugen bekannt. Deshalb bittet das Verkehrskommissariat um
Kontaktaufnahme unter der Telefonnummer 02131 300-0.
Rückfragen von Pressevertretern bitte an:
Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
02131/300-14011
02131/300-14013
02131/300-14014
Telefax: 02131/300-14009
Mail: pressestelle.neuss(at)polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 19.09.2018 - 14:07 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1980115
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-NE
Stadt:
Grevenbroich - Kapellen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Verkehrsunfallflucht - Als Zeuge Zivilcourage zeigen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kreispolizeibeh (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).