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Zwischenlager Nord: Innenministerium genehmigt längere Zwischenlagerung von Reststoffen/Abfällen aus anderen kerntechnischen Anlagen

ID: 1980141

(ots) - Das Ministerium für Inneres und Europa hat der
EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH (EWN GmbH) und der
Zwischenlager Nord GmbH (ZLN GmbH) die strahlenschutzrechtliche
Genehmigung für die Zwischenlagerung von festen radioaktiven
Reststoffen/Abfällen aus anderen kerntechnischen Anlagen mit
Leichtwasserreaktoren (sofern es sich um Anlagen zur gewerblichen
Erzeugung von Elektrizität handelt, nur aus Stilllegung oder Abbau)
bis zu 10 Jahre vor und bis zu 5 Jahre nach einer
Behandlung/Konditionierung am Standort Lubmin/Rubenow erteilt.

Bislang belief sich der genehmigte Zeitraum für die
Zwischenlagerung dieser Reststoffe/Abfälle auf jeweils 5 Jahre vor
und nach einer Behandlung/Konditionierung.

Der 2009 gestellte Antrag, die Befristung gänzlich aufzuheben, war
2011 abgelehnt worden. Im Verlauf der nachfolgenden gerichtlichen
Verfahren ist zur gütlichen Beendigung des Rechtstreits eine Einigung
auf den nun genehmigten Zeitrahmen erzielt worden.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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Datum: 19.09.2018 - 14:21 Uhr
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