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Tippen tötet - Sekunden, die das Leben entscheiden können - Gefahren bei Nutzung von Handys und sonstigen elektronischen Geräten im Straßenverkehr

ID: 1980535

(ots) -
In Medienberichten über Verkehrsunfälle liest man immer häufiger
Formulierungen wie "... das Fahrzeug geriet aus ungeklärter Ursache
auf gerader Strecke nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte gegen
einen Baum..."; "...infolge Unachtsamkeit fuhr der nachfolgende
Fahrer auf den bereits stehenden Pkw auf ...", "Unfall gibt Polizei
Rätsel auf ...". Eine mögliche Erklärung für diese Unfallereignisse
und des Rätsels Lösung wäre die Benutzung eines Handys, Smartphones
oder anderen Gerätes während der Fahrt.

SMS und Messenger am Steuer - eine ernstzunehmende Gefahr im
Straßenverkehr.

"Hallo Schatz, bin schon auf der 83 hinter Bodenwerder und gleich
zu Hau│", so der Text einer Kurznachricht, die Heiner B. noch
schnell an seine Ehefrau schicken wollte. 20 Minuten später wäre er
tatsächlich zu Hause gewesen, wenn er nicht diesen schrecklichen
Unfall gehabt hätte. Er geriet mit seinem Pkw nach links auf den
Gegenfahrstreifen und stieß mit einem entgegenkommenden Lastzug
zusammen. Er war fast eine Stunde im Wrack eingeklemmt und musste von
der Feuerwehr aus dem Blechknäul geschnitten werden. Mit
lebensgefährlichen Verletzungen flog ihn ein Ret-tungshubschrauber in
eine Klinik. Die Mediziner vollbringen ein Wunder; Heiner B.
überlebt; er wird aber nie vollständig genesen und körperlich stark
eingeschränkt seinen Alltag bewältigen müssen.

*Tippen tötet - Sekunden, die das Leben entscheiden können* Eine
Sekunde Unaufmerksamkeit, die das eigene Leben, aber auch das Leben
anderer entscheidend verändern kann. Eine SMS oder
Messenger-Nachricht während der Fahrt; ein Moment, in dem der Blick
nicht nach vorne auf die Fahrbahn gerichtet ist. Ein Moment, der über
Leben und Tod entscheidet. Leider viel zu oft geschehen solche
Unfallereignisse auf unseren Straßen, deren Verursachung in der




Benutzung von Mobiltelefonen liegen dürfte.

Nach Schätzungen von Experten passiert inzwischen jeder vierte bis
fünfte Unfall, weil am Steuer ein elektronisches Gerät benutzt und
bedient wurde. Diese Art der Ablenkung stellt eine zunehmende Gefahr
im Straßenverkehr dar.

*Blindflug* Kein Autofahrer würde auf die fatale Idee kommen, sich
während der Fahrt für einige Sekunden eine Augenbinde umzulegen und
mit verbundenen Augen -wenn auch nur für kurze Zeit- die Fahrt
fortzusetzen. Wir machen es aber; nur in anderer Form. Wer nur wenige
Augenblicke auf das Handy schaut, legt eine enorme Wegstrecke ohne
Sicht zurück. Bei Tempo 100 legt man, während man nur zwei Sekunden
auf das Display schaut, knapp 60 Meter zurück. 60 Meter im Blindflug;
keine Möglichkeit zur Reaktion bei auftretenden Gefahren. Eine
Abweichung von wenigen Zentimetern auf einen zurückgelegten Meter
bedeutet bei einer Wegstrecke von 60 Meter eine erhebliche
Kursabweichung. Richtet sich der Blick vom Display wieder nach oben,
ist es zu spät: der Baum rechts der Fahrbahn dringt bereits tief in
den Motorraum ein oder die steife Karosserie eines entgegenkommenden
Fahrzeuges lässt mein Fahrzeug auffalten wie eine Ziehharmonika.

*Neue Hauptunfallursache: Ablenkung durch moderne
Kommunikationstechniken* Ablenkung durch Handys; ein höchst
gefährliches Unterfangen, wie sich immer öfters herausstellt. Die
Handybenutzung am Steuer läuft als mögliche Ursache bereits der
bisher häufigsten Unfallursache, dem schnellen Fahren, den Rang ab.
Zwar steht überhöhte Geschwindigkeit immer noch weit vorn in der
Rangliste, aber die neue Hauptunfallursache könnte schon bald das
Hantieren mit dem Smartphone oder dem Handy während der Fahrt sein.
In die Pflicht nehmen sollte man auch die Anrufer. Wenn ich weiß,
dass mein Gesprächspartner im Auto sitzt und fährt, sollte man es
unterlassen, diese Person anzurufen. Inzwischen gibt es preiswerte
Freisprecheinrichtungen -auch zum Nachrüsten-, die zumindest über
Bedientasten am Lenkrad dafür sorgen, dass man den Blick nicht von
der Straße nehmen muss, oder sogar auf Sprachkommandos reagieren.

Aber auch das Gespräch an sich stellt, auch mit einer
Freisprecheinrichtung, eine gewisse Ablenkung dar. Die Konzentration
auf das Gespräch geht soweit, dass der Polizei häufig angeblich
be-trunkene Autofahrer meldete werden, da diese durch ihre Fahrweise
auffällig geworden sind und ähnliche Merkmale eines alkoholisierten
Fahrers aufweisen (Schlangenlinien-Fahrt, plötzliche und abrupte
Lenkbewegungen,...). Stoppt die Polizei solche Fahrzeuge, kann nicht
Alkoholbeeinflussung festgestellt werden, sondern
Konzentrationsmangel aufgrund eines geführten (Telefon-) Gesprächs.
Die Ablenkung durch diese Kommunikationsgeräte kann in einigen Fällen
sogar schwerwiegender sein als bei Alkoholgenuss.

Trotz der Behauptungen vieler Menschen, sie seien
multitaskingfähig, zeigen diese Beispiele eindrucksvoll, dass die
meisten Menschen sich doch nur auf eine Sache konzentrieren können;
in diesem Falle nicht auf die Autofahrt, sondern auf das Gespräch.
Bestätigt wird die gesprächsbedingte Ablenkung durch Beobachtungen
der Polizei: auf mehrspurigen Straßen kann man mit einen deutlich
erkennbaren Streifenwagen eine große Strecke neben einem
telefonierenden Autofahrer oder einer Autofahrerin herfahren, ohne
dass man als Polizei bemerkt und das Gespräch beendet wird. Der
telefonierende Autofahrer ist abgelenkt und nimmt äußere Einflüsse
kaum noch wahr.

*Begrenzte Fähigkeiten eines Menschen* Jeder Fahrzeugführer muss
wissen: die geistigen Fähigkeiten sind begrenzt und werden durch ganz
viele Faktoren herabgesetzt, wie Hunger, Durst, Hitze, Stress,
Müdigkeit und ABLENKUNG (die Auf-zählung ist nicht abschließend).
Wenn dies alles zusammentrifft, bleiben kaum noch Kapazitäten übrig
zum Fahren (die Wahrnehmung wird stark herabgesetzt oder sogar
ausgeschaltet und dadurch die Reaktionszeiten werden immer länger!).
Auch durch die Bedienung eines Navigationsgerätes stellen sich
Ablenkungssymptome ein, die mit dem Schreiben einer SMS vergleichbar
sind.

*Verstöße und Bußgelder* Wird man bei der Bedienung eines
Mobiltelefons während der Fahrt erwischt, drohen dem Betroffenen in
Deutschland Bußgelder und Punkteeinträge. Im Paragraph 23 der
Straßenverkehrsordnung heißt es auszugsweise: "Wer ein Fahrzeug
führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation,
Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur
benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion
genutzt wird oder b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur
eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und
Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei
gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom
Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Weiter heißt es in Absatz 2: "Geräte im Sinne des Satzes 1 sind
auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur
Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone,
Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte,
Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder.

Absatz 3: Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1,
auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes
visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses
nicht benutzt werden.

Weiter in 4: Verfügt das Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in
Verbindung mit Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion, darf diese für
fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder
fahrtbegleitende Informationen benutzt werden.

Nur so nebenbei: ein Fahrrad ist ebenfalls ein Fahrzeug, so dass
auch Radfahrern die Handybenutzung während der Fahrt nicht gestattet
ist.

Ein Verstoß als Kraftfahrzeugfahrer wird derzeit mit mindestens
100,00 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet; die
Benutzung eines Mobiltelefons als Radfahrer wird mit 55,00 Euro
verwarnt.

*Zahl der Verstöße / hohe Dunkelziffer* Bei entsprechenden
Verkehrsüberwachungen konnten in den letzten Jahren innerhalb der
Polizei-inspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden knapp 1000 Verstöße
festgestellt und geahndet werden. Die Dunkelziffer liegt nach ersten
Einschätzungen um ein Vielfaches höher.

*Unser Appell: keine Ablenkung während der Fahrt* Leider wird das
Telefonieren am Steuer von vielen Verkehrsteilnehmern unterbewertet
und trotz der Sanktionen als nicht sonderlich schlimm empfunden.

Daher der eindringliche Appell der Polizei: lassen Sie sich
während der Fahrt nicht ablenken; weder durch Telefone noch durch
andere Bediengeräte, auch nicht durch intensiv geführte Gespräche.
Lassen sie das Handy links liegen und stellen Sie sowohl den Ton als
auch die Vibrationsfunktion aus. Keine Nachricht der Welt oder das
Absetzen einer Antwort ist es wert, sich oder andere zu gefährden
oder zu schädigen.

Ablenkung während der Fahrt stellt eine zunehmende Gefahr dar.
Auch wenn es inzwischen aus technischer Sicht möglich ist, nach einer
Kollision aus Gründen der Beweissicherung und Unfallrekonstruktion
die Handydaten auswerten zu lassen und diese "digitale Spuren" zur
Ursachenermittlung heranzuziehen, ist es dann bereits zu spät: der
Unfall ist passiert, lässt sich nicht rückgängig machen, mindestens
ein Mensch ist zu Schaden gekommen oder wurde schlimmstenfalls aus
dem Leben gerissen. Wir wollen diese Unfälle nicht. Wir verfolgen
daher einen anderen Ansatz: neben den regelmäßig stattfindenden
Verkehrskon-trollen mit dem Schwerpunkt "Handybenutzung" und daraus
resultierenden Sanktionierungen wollen wir im Vorfeld -also bevor ein
Unfall passiert- auf die am Straßenverkehr teilnehmenden Personen
präventiv einwirken und appellieren an die Einsicht und Vernunft
eines jeden Autofahrers, aber auch an Radfahrer und Fußgänger.

Die gesamte Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden ist für
das Thema sensibilisiert und wird auf dieses Phänomen dementsprechend
reagieren. Die Präventionsarbeit ist neben der Verkehrsüberwachung
ein wesentlicher Bestandteil. Das Thema "Ablenkung durch
Handybenutzung" war bereits Bestandteil der
Verkehrspräventionsveranstaltungen "Crash-Kurs - junge Fahrer", die
sich insbesondere an Fahranfänger richteten und auf sehr positive
Resonanzen in den Schulen als Veranstaltungsort gestoßen sind.
"Kommunikation kann tödlich sein" oder "tippen tötet", unter diesen
Schlagworten laufen derzeit Kampagnen, die diese Thematik als
aktuellen Schwerpunkt aufgegriffen haben und in genau auf diese
Problematik ausgerichtet ist.

Heute finden unter dem Motto "Focus on the road" bundesweite
Schwerpunktkontrollen statt, an die sich auch die Polizeiinspektion
Hameln-Pyrmont/Holzminden beteiligt.

Die Ergebnisse der TisPol-Aktion werden in den nächsten Tagen
bekanntgegeben.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jens Petersen
Telefon: 05151/933-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-hm.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_hameln_pyrmont_holz
minden/

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