Mehrfach kassiert - 6 Monate Haftstrafe als Quittung für Mann aus Osnabrück;
Zoll deckt Leistungsbetrug auf
(ots) -
Wegen Betruges hat das zuständige Amtsgericht Osnabrück einen
Leistungsbezieher mit Wohnsitz in Osnabrück zu einer Freiheitsstrafe
von sechs Monaten verurteilt.
Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Hartz-IV-Leistungen
nach dem Sozialgesetzbuch. Gleichzeitig erzielte der 39-Jährige
Einkommen aus zwei Beschäftigungen. Entgegen seiner Verpflichtung
zeigte er dem Jobcenter seinen Verdienst jedoch nicht an. So konnte
er rund 570 Euro Arbeitslosengeld II zu Unrecht kassieren.
Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger
(Jobcenter Osnabrück) dem Angeklagten auf die Schliche. EDV -
unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten
Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann
zeitgleich Arbeitslosengeld II und zwei Gehälter von
unterschiedlichen Arbeitgebern bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück
die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen
Betruges durch die Staatsanwaltschaft führte.
Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort
benachrichtigen müssen, als er die beruflichen Tätigkeiten aufnahm.
Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.
Diese zu Unrecht bezogenen Sozialleistungen werden von dem
Verurteilten zurückgefordert.
1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt Osnabrück
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Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
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Datum: 21.09.2018 - 08:24 Uhr
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