Überstellter muss ins Gefängnis
(ots) - Für einen deutschen Staatsangehörigen endete
seine Rücküberstellung aus der Schweiz nach Deutschland wieder im
Gefängnis. Nach der Verbüßung einer Haftstrafe im Nachbarland war er
am Freitagvormittag am Übergang Weil am Rhein - Autobahn an die
Bundespolizei übergeben worden. Da in Deutschland eine Ausschreibung
zur Festnahme durch die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz)
besteht wurde der 36-Jährige direkt vor Ort verhaftet. Wegen
Unterschlagung war er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, von
der er noch 139 Tage zur verbüßen hat. Da es ihm nicht möglich war
die Verhaftung durch Bezahlung der Ersatzgeldstrafe in Höhe von 2675
Euro zu verhindern wurde er in die Justizvollzugsanstalt
eingeliefert.
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Katharina Keßler
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Datum: 21.09.2018 - 14:24 Uhr
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