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Rechtsextremistische Versammlungen am 21.September - Nachtrag

ID: 1982202

(ots) - Lfd. Nr.: 1288 Gestern, 21.9.2018, fanden in den
Stadtteilen Dorstfeld und Marten zwei rechtsextremistische
Versammlungen statt. Bei der Versammlung in Dorstfeld nahmen rund 100
Personen teil. Bei der anschließenden Demostration in Dortmund-Marten
verringerte sich die Personenzahl auf 75. Thema der Versammlungen
war: "Gegen Polizeischikanen und Polizeiwillkür. Das Grundgesetz gilt
auch in Unterdorstfeld, Meinungs- und Versammlungsfreiheit schützen!"

Die Rechtsextremisten beziehen sich dabei auf die polizeilichen
Maßnahmen beim Familienfest für Respekt, Toleranz und Verständigung
am 15.9.2018 in Dortmund-Dorstfeld auf dem Wilhelmsplatz.
Rechtsextremisten versuchten mit Schmährufen die Veranstaltungen zu
stören. Wenige Augenblicke später schritt die Polizei konsequent ein
und nahm neun Extremisten in Gewahrsam. Mehrere Strafverfahren wurden
eingeleitet.

Siehe auch: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/4062181

Die Dortmunder Polizei hatte im Vorfeld der
Demonstrationsanmeldungen per Auflagenbescheid dem Anmelder die
Nutzung des Wilhelmplatzes und eine Wegstrecke in der Tusneldastraße
und der Emscherstraße untersagt. Damit sollten aus Sicht der Polizei
Verstöße gegen die öffentliche Ordnung verhindert werden. Die
Inanspruchnahme dieser Örtlichkeiten als "Kiez der Rechtsextremisten"
stellt nach Ansicht der Polizei eine Gefahr für die öffentliche
Ordnung dar, weil ein Angstraum für die dort lebende multikulturelle
Gesellschaft geschaffen wird.

Gegen diesen Auflagenbescheid klagte der Versammlungsanmelder und
bekam vom Verwaltungsgericht Recht. Die Dortmunder Polizei, die bei
jeder Versammlung von Rechtsextremisten nichts unversucht lässt, um
Verfassungsfeinden Grenzen zu setzen, beantragte noch am gestrigen
Tag, den Auflagenbescheid vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG)




durchzusetzen. Mit großem Bedauern musste die Polizei am späten
Nachmittag zur Kenntnis nehmen, dass das OVG die Argumentation nicht
unterstützte. Die Klagemöglichkeit für die Polizei war somit
erschöpft. Die Rechtsextremisten konnten die ursprünglich angemeldete
Wegstrecke unter Nutzung des Wilhelmplatzes in Anspruch nehmen.

Die Polizei Dortmund hat nach Beschreitung des Rechtsweges durch
die Instanzen die Verpflichtung, im Rahmen des demokratischen
Rechtstaatsprinzips eine Versammlung nach Artikel 8 des Grundgesetzes
zu ermöglichen.

Die Polizei setzte eine angemessene Kräfteanzahl für die
Bewältigung der Versammlungslage ein. Aussagen und Parolen von
Rechtsextremisten wurden dokumentiert und werden konsequent
strafrechtlich verfolgt. Es wurden Ordnunswidrigkeitenanzeigen gegen
die Extremisten wegen Nutzen von Pyrotechnik in zwei Fällen
erstattet. Die Pyrotechnik wurde außerhalb der Versammlung von
mutmaßlichen Sympathisanten gezündet. Eine Strafanzeige wegen
gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr wurde gegen zwei Personen
des rechten Spektrums erstattet. Einsatzkräfte der Polizei konnten
die beiden Personen direkt vor Ort festnehmen und veranlassten eine
erkennungsdienstliche Behandlung.

"Die Polizei Dortmund wird auch weiterhin im Rahmen der ihr zur
Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten die Rechtsextremisten
in unserer Stadt bekämpfen! " bekräftigt der stellvertretende
Polizeipräsident Walter Kemper das entschlossene Vorgehen der
Polizei.

Rückfragen ab Montag an die hiesige Pressestelle.




Rückfragen bitte an:

Polizei Dortmund
Pressestelle
Telefon: 0231/132-1020-1029
https://dortmund.polizei.nrw

Original-Content von: Polizei Dortmund, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 22.09.2018 - 13:29 Uhr
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