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Innenminister Caffier lobt Einsatz der Polizei in Rostock

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(ots) - "Insgesamt ist es der Versammlungsbehörde
und der Polizei in Rostock gelungen, den Schutz aller angemeldeten
Versammlungen zu gewährleisten und auch den in Teilen daraus
resultierenden Blockadeaktionen entsprechenden Raum für ihren Protest
zu lassen", lautet das Fazit von Innenminister Lorenz Caffier zum
Demonstrationsgeschehen am 22.09.2018 in Rostock.

Sowohl die AfD-Versammlung auf der einen Seite als auch
andererseits die Gegendemonstrationen der demokratischen Bündnisse
waren als öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel angemeldet
und vom Grundrecht der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG geschützt.
Die Wahrnehmung der Grundrechte zu gewährleisten und diese
Versammlungen zu schützen war gesetzlicher Auftrag und erklärtes Ziel
aller polizeilichen Maßnahmen und zwar unabhängig von den Zielen und
den thematischen Inhalten der Versammlungen.

"Aus polizeilichen Aufklärungsmaßnahmen war bekannt, dass neben
friedlichen Versammlungsteilnehmern auch mit der Anreise von
gewaltbereiten Teilnehmern zu rechnen war", sagt Innenminister
Caffier und lobt die friedlichen Proteste: "Die angemeldeten
Gegendemonstrationen der demokratischen Parteien und Bündnisse haben
insgesamt eine friedliche Demonstration gewollt und das auch gezeigt.
Sie haben bewiesen, dass Kritik auch ohne Übertretung der Gesetze
deutlich geübt werden kann."

"Dass eine der größten politischen Demonstrationen der vergangenen
Jahre in Rostock im Wesentlichen friedlich verlaufen ist, hat aber
letztendlich auch erheblich mit der hervorragenden Vorbereitung
seitens der Sicherheitskräfte zu tun. Die Landespolizei hat sich
höchst gewissenhaft und äußerst professionell auf diesen Einsatz
vorbereitet und hat ihn dann auch exzellent gemeistert. Dafür gebührt
ihr und dem Polizeiführer des Einsatzes mein uneingeschränkter Dank",




erklärt Minister Caffier weiter und hebt dabei auch die gute
Zusammenarbeit mit Einsatzkräften der Polizeien aus Hamburg,
Brandenburg, Niedersachen, Hessen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg
und der Bundespolizei hervor, die die Landespolizei unterstützten.

Versammlungsbehörde und Polizei haben gestern erneut deutlich
gemacht, dass es für sie keine "guten" bzw. "schlechten"
Versammlungen gibt. Eine entsprechende Differenzierung nach den
inhaltlichen Zielen von Versammlungen liegt nicht in der Kompetenz
der Versammlungsbehörde oder der Polizei. Für diese gilt das vom
Bundesverfassungsgericht festgeschriebene Neutralitätsgebot.
Ausschließlich unter dieser Prämisse ist auch das Handeln der
Behörden zu beurteilen.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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Datum: 23.09.2018 - 11:42 Uhr
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