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Ergebnisse der Zollkontrollen während der Hauptreisezeit

ID: 1982748

(ots) -
Auch in diesem Jahr stellte die Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV)
des Hauptzollamts Rosenheim bei Kontrollen des Rückreiseverkehrs eine
erhebliche Anzahl an Verstößen im grenzüberschreitenden Verkehr fest.

Alleine im vergangenen August konnten die Zollbeamten fast 12.000
unversteuerte Zigaretten und 500 kg Wasserpfeiffentabak sicherstellen
und die fälligen Abgaben erheben. Des Weiteren 14 sog. verbotene
Gegenstände, wie z.B. Butterfly-, Springmesser, Schlagringe und immer
wieder Elektroschock-Taschenlampen, die unter das Waffengesetz
fallen, aus dem Verkehr ziehen. Auch konnten in 78 Fällen
"Reisemitbringsel", die sich bei den Reisenden fanden, jedoch unter
das Betäubungsmittelgesetz und das Anti-Doping-Gesetz fallen, wie
z.B. Marihuana oder Testosteron, von den Rückkehrern nicht mit nach
Hause genommen werden, sondern wurden vom Zoll sichergestellt.

Ebenfalls beliebte Reisemitbringsel sind Gold bzw. Goldschmuck,
vor allem aus der Türkei. Die Reiserückkehrer werden auf der
Heimfahrt vor allem auf der Autobahn A 8 kontrolliert. In der letzten
Zeit mussten deren Besitzer, wenn sie keine Verzollungsbelege über
den Goldschmuck vorlegen konnten, die bereits beim Übertritt in die
EU fälligen Abgaben zahlen, des Weiteren wird in diesen Fällen
regelmäßig ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.

Die Arbeit der Zollbeamten der KEV ist sehr vielseitig, was auch
wieder eine Kontrolle eines serbischen Kleintransporters zeigte.
Während ein Zöllner den zollrechtlichen Status des Transporters mit
Anhänger abklärte und den Fahrer nach mitgeführten Waren befragte,
unterzog der zweite Zöllner den auf dem Anhänger befindlichen PKW
einer genauerer Kontrolle. Schon beim Öffnen des Kofferraumdeckels
kam ihm ein beißender und nach tierischen Exkrementen stinkender
Geruch entgegen. Der Kofferraum war jedoch komplett leer. Hinter dem




Fahrer- bzw. Beifahrersitz stellten die Beamten dann zwei Hundeboxen
mit Hundewelpen fest. Die Tiere waren ohne Flüssigkeit, saßen jedoch
in ihren Ausscheidungen. Auf nochmalige Nachfrage zeigte der Fahrer
die Tierpässe der beiden Welpen vor. Nach diesen handelte es sich um
Pitbull-Welpen. Die Einfuhr dieser als gefährlich geltenden
Hunderasse ist durch eine Rechtsverordnung reglementiert und
eingeschränkt. Die Fahrer des Kleintransporters konnten nicht die
für die Einfuhr der Tiere erforderlichen Papiere vorlegen. Daraufhin
wurden die Tiere sichergestellt und ein Veterinärmediziner
hinzugezogen, der sowohl die Pitbullrasse bestätigte als auch deren
schlechten gesundheitlichen Zustand und das Fehlen den
vorgeschriebenen Impfungen. Die Hunde wurden in ein Tierheim
verbracht und dort erst einmal versorgt. Das Amt für Veterinärmedizin
des Landratsamtes ist für die weitere Behandlung der Welpen
zuständig.

Die in Deutschland lebende Hundebesitzerin erwartet nun, neben
einem Abgabenbescheid des Zolls, ein Bußgeld- oder evtl. ein
Strafverfahren von Seiten des Landratsamtes.

Das illegale Geschäft mit Hundewelpen ist anscheinend lukrativ,
denn ein Welpe dieser Rasse hat einen Wert zwischen 1000 und 2000
Euro.

Info: Unter www.zoll.de kann sich informiert werden, was aus dem
Urlaub mitgebracht werden darf und unter welchen Voraussetzungen.

Auch sucht der Zoll noch Nachwuchskräfte für die vielseitigen
Aufgaben. Bewerbungen können noch bis zum 30.09.2018 an das
Hauptzollamt Rosenheim gesandt werden.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Rosenheim
Patrizia Kaiser
Telefon: 08031/3006-7100
E-Mail: patrizia.kaiser(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Rosenheim, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 24.09.2018 - 09:09 Uhr
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