Ordnungspartnerschaft in Bornheim: Polizei und Ordnungsamt kontrollierten gemeinsam
(ots) - In einem sechsstündigen Schwerpunkteinsatz zur
Verhinderung von Drogen- oder Alkoholfahrten zog die Polizei am
vergangenen Freitagabend in Bornheim sechs Autofahrer aus dem
Verkehr, die unter Drogeneinwirkung standen. Die polizeilichen
Verkehrskontrollen fanden in einer gemeinsamen Aktion mit dem
Ordnungsamt der Stadt Bornheim statt. Im Rahmen der bestehenden
Ordnungspartnerschaft wurden in der Zeit zwischen 18 Uhr und 24 Uhr
aber nicht nur Fahrzeugführer kontrolliert: Auf gemeinsamen
Fußstreifen hielten die Beamten in Bornheim Ausschau nach
verdächtigen Personen.
Logistische Unterstützung leistete der Ortsverband des THW
Bornheim, dessen Einsatzkräfte die Kontrollstelle auf dem Parkplatz
am Alexander-von-Humboldt-Gymnasium unter anderem mit Lichtmasten
ausleuchtete. Die Feuerwehr Bornheim verpflegte die Einsatzkräfte vor
Ort in aufgestellten Zelten.
Insgesamt wurden 80 Fahrzeuge und deren Fahrzeuginsassen
überprüft. Bei fünf Autofahrern verliefen Drogenschnelltest
positiv.Die Folgen: Blutprobenentnahme durch einen Arzt, Verbot der
Weiterfahrt und Ordnungswidrigkeiten-Anzeige. Weiterhin wurde ein
Fahrzeugführer festgestellt, der nicht im Besitz der erforderlichen
Fahrerlaubnis war und elf Fahrzeugführer mussten Verwarngelder
bezahlen.
Rückfragen bitte an:
Polizei Bonn
Pressestelle
Telefon: 0228 - 1510-21 bis 23
Fax: 0228-151202
https://bonn.polizei.nrw
Original-Content von: Polizei Bonn, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.09.2018 - 14:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1983365
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-BN
Stadt:
Bonn
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Ordnungspartnerschaft in Bornheim: Polizei und Ordnungsamt kontrollierten gemeinsam"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Bonn (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).