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11-jähriger Radfahrer verletzt - BMW-Fahrer fährt weiter

ID: 1983393

(ots) - Gütersloh-Friedrichsdorf/Kreis Gütersloh (CK) -
Am Freitagabend (21.09., 19.15 Uhr) war ein 11-jähriger Junge mit
seinem Fahrrad auf dem linken Gehweg der Paderborner Straße in
Richtung Ortsmitte Friedrichsdorf unterwegs.

In Höhe des Feuerwehrwegs kam es zu einem Zusammenstoß mit einem
blauen BMW, dessen Fahrer vom Feuerwehrweg auf die Paderborner Straße
abbiegen wollte.

Dabei kam der Junge zu Fall und verletzte sich dabei leicht. Der
Autofahrer hielt an, stieg aus und erkundigte sich bei dem Kind nach
dessen Wohlergehen. Als der 11-Jährige noch unter den Folgen des
Unfalls antwortete, dass es ihm gut ginge, setzte der Autofahrer
seine Fahrt fort.

Tatsächlich war der Junge jedoch verletzt, sein Fahrrad war
beschädigt worden.

Der Junge fuhr anschließend nach Hause und erzählte seinen Eltern
von dem Unfall, die Polizei und einen Rettungswagen benachrichtigten.
Zwecks ambulanter Behandlung wurde der Junge dann in das
Kinderkrankenhaus nach Bielefeld gebracht.

Der Fahrer wird wie folgt beschrieben:

Männlich, ca. 25-30 Jahre alt, blonde kurze Haare, Dreitagebart,
schlank, weißes T-Shirt, blaue Arbeitshose mit weißen Flecken.

Die Polizei sucht Zeugen. Wer kann Angaben zu dem Unfall, dem BMW
oder dessen Fahrer machen? Hinweise nimmt die Polizei in Gütersloh
unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

Aus gegebenen Anlass weist die Polizei Gütersloh darauf hin, dass
bei Unfällen mit Kindern immer die Polizei hinzugezogen werden
sollte.

Es kann oft ganz schnell gehen: Aus unterschiedlichsten Gründen
kommt es zu leichteren Verkehrsunfällen, an denen Kinder beteiligt
sind. So laufen manche Kinder unbedarft auf die Straße und werden
dann leicht angefahren; manche fahren mit ihrem Fahrrad auf der
"falschen" Straßenseite oder andere kommen mit Wake-Boards ins




Straucheln und geraten dann vor ein fahrendes Auto.

In der Regel halten beteiligte Autofahrer an, kümmern sich um das
gestürzte Kind und fragen es, ob es verletzt sei. In vielen Fällen
und unter Schock verneinen die Kinder dann aber diese Frage.

Oft passiert es, dass die beteiligten Autofahrer ihre Fahrt dann
fortsetzen, ohne die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuzuziehen - in
dem guten Glauben, dass ja glücklicherweise nichts passiert sei.

Allerdings stellt sich die Sachlage oft anders dar, als es auf den
ersten Blick scheint:

Nach einem - wenn auch leichten - Verkehrsunfall sind die
allermeisten Kinder schlicht überfordert, die Situation und ihren
Gesundheitszustand richtig einzuschätzen.

Viele sind sehr erschrocken, verwirrt und verängstigt. Ihre Eltern
oder andere Vertrauenspersonen sind nicht bei ihnen, außerdem werden
sie von fremden Menschen angesprochen. Zudem sind Kinder unter 14
Jahren keine Feststellungsberechtigten i.S.d. § 142 StGB
(Unfallflucht)!

Erst in der Schule oder zu Hause, in der gewohnten und vertrauten
Umgebung, stellen sich dann unfallbedingte Schmerzen ein oder werden
Beschädigungen am Fahrrad o.ä. festgestellt, die in der akuten
Unfallsituation nicht gesehen wurden.

Melden die Eltern der Kinder daraufhin im Nachhinein den Unfall
bei der Polizei, könnte es für beteiligte Autofahrer problematisch
werden: Für den PKW-Fahrer besteht der Verdacht des unerlaubten
Entfernens vom Unfallort und ein entsprechendes Strafverfahren wird
eingeleitet.

In den meisten Fällen hatten die Unfall beteiligten Autofahrer gar
nicht die Absicht, vom Unfallort zu flüchten - erfüllen durch ihr
Verhalten aber den Tatbestand der Verkehrsunfallflucht.

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt
und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft werden. Die Höhe der Strafe hängt u.a. von dem
verursachten Schaden ab, die Strafzumessung liegt jedoch allein beim
Gericht. Weiterhin muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis gerechnet
werden!!

In Ihrem eigenen Interesse und dem des Kindes und seiner Eltern
sollte zu Unfällen, bei denen Kinder beteiligt waren, immer die
Polizei hinzu gezogen werden - auch wenn die Kinder beteuern, dass es
ihnen gut geht und auf den ersten Blick kein Schaden entstanden ist.




Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh(at)polizei.nrw.de
Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/
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