Verkehrsunsicheren VW Golf GTI aus dem Verkehr gezogen- Mettmann - 1809117
(ots) -
Am Montagnachmittag des 24.09.2018, gegen 15.10 Uhr,
kontrollierten Spezialisten des Verkehrsdienstes der
Kreispolizeibehörde Mettmann einen Pkw VW Golf VII GTI, der auf der
Koenneckestraße in Mettmann unterwegs war.
Im Rahmen der Kontrolle wurde recht schnell offensichtlich, dass
an dem Fahrzeug an Stelle des Serienfahrwerks ein sogenanntes
höhenverstellbares Air-Ride-System (Luftfahrwerk) verbaut worden war.
Weiterhin waren Alufelgen montiert, die nicht dem Serienzustand
entsprachen.
Der 25- jährige Fahrzeugführer gab an, er habe die Umbauten in
einer Fachwerkstatt vornehmen lassen. Entsprechende Unterlagen konnte
er allerdings nicht nachweisen.
Da für die einschreitenden Beamten der Verdacht bestand, die
Betriebserlaubnis des VW Golf könne aufgrund der Umbauten erloschen
sein, wurde eine Vorführung des Fahrzeugs bei einer örtlichen
Prüforganisation für den Kraftfahrzeugverkehr angeordnet, um die
festgestellten Manipulationen durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen beweisfest dokumentieren zu lassen.
Im Rahmen dieser Untersuchung wurde festgestellt, dass das
verbaute Luftfahrwerk derart manipuliert worden war, dass sich der VW
Golf bis auf eine Bodenfreiheit von nur noch lediglich 4,5 cm
absenken ließ.
Die Räder waren hierbei so weit in die Radhäuser eingetaucht, dass
ein Lenken nicht mehr möglich gewesen wäre.
Offensichtlich waren die Begrenzer der Luftbälge, die eben dieses
tiefe Absenken im Falle eines Druckverlusts der Air-Ride-Anlage
verhindern sollen, entfernt worden. Im Falle eines technischen
Defekts der Druckluftanlage wäre das Fahrzeug während der Fahrt nicht
mehr kontrollierbar gewesen.
Weiterhin konnte die Zulässigkeit des Fahrwerks und der montierten
Alufelgen für dieses Fahrzeug nicht nachgewiesen werden.
Abschließend gab es daher für den prüfenden Sachverständigen nur
ein Urteil: Das geprüfte Fahrzeug ist verkehrsunsicher und darf nicht
mehr am Straßenverkehr teilnehmen.
Auf Anordnung des Straßenverkehrsamts Mettmann wurde der VW Golf
unverzüglich stillgelegt. Die Kennzeichen wurden an Ort und Stelle
entsiegelt und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
eingezogen.
Den Fahrzeugführer erwarten jetzt ein hohes Bußgeld und ein Punkt
in der "Verkehrssünderdatei" in Flensburg. Darüber hinaus wird die
zuständige Führerscheinstelle im Rahmen des nun folgenden
Ordnungswidrigkeitenverfahrens prüfen, ob der Fahrzeugführer die
nötige Eignung aufweist, zukünftig weiterhin führerscheinpflichtige
Kraftfahrzeuge führen zu dürfen.
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Datum: 25.09.2018 - 12:15 Uhr
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