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13-Jähriger verletzt - Rufen Sie bei Unfällen mit Kindern immer die Polizei!

ID: 1984050

(ots) - Gütersloh/Kreis Gütersloh (CK) - Am Montagmorgen
(24.09., 08.00 Uhr) war ein 13-jähriger Junge zu Fuß auf dem Weg zur
Freiherr-vom-Stein-Schule.

Auf dem Magnolienweg in Höhe der Hausnummer 27 beabsichtigte er,
die Fahrbahn überqueren und trat direkt hinter einem Fahrzeug der
Straßenreinigung auf die Straße. Dabei kam es zu einem leichten
Zusammenstoß mit einem schwarzen Mercedes, dessen Fahrer in diesem
Moment von der Kahlertstraße nach rechts in den Magnolienweg abbog.

Der bislang unbekannte Autofahrer sprach kein Deutsch und rief
deshalb offensichtlich bei seiner Ehefrau an, die mit dem Jungen
sprach und sich nach seinem Wohlergehen erkundigte.

Noch unter dem Eindruck des Geschehen stehend, entgegnete das
Kind, dass es ihm gut gehe. Erst später stellten sich bei dem Jungen
Schmerzen ein.

Der Autofahrer hatte derweil seine Fahrt fortgesetzt, ohne seine
Personalien zu hinterlassen.

Der Fahrer des schwarzen Mercedes wird wie folgt beschrieben:

Männlich, 170-180 cm groß, ca. 30 Jahre, Südländer, schwarze kurze
Haare, Vollbart, normale Statur.

Die Polizei sucht Zeugen. Wer kann Angaben zu diesem Unfall oder
dem Fahrer des schwarzen Mercedes machen?

Hinweise nimmt die Polizei in Gütersloh unter der Telefonnummer
05241 869-0 entgegen.

Es kann oft ganz schnell gehen: Aus unterschiedlichsten Gründen
kommt es zu leichteren Verkehrsunfällen, an denen Kinder beteiligt
sind. So laufen manche Kinder unbedarft auf die Straße und werden
dann leicht angefahren; manche fahren mit ihrem Fahrrad auf der
"falschen" Straßenseite oder andere kommen mit Wake-Boards ins
Straucheln und geraten dann vor ein fahrendes Auto.

In der Regel halten beteiligte Autofahrer an, kümmern sich um das
gestürzte Kind und fragen es, ob es verletzt sei. In vielen Fällen




und unter Schock verneinen die Kinder dann aber diese Frage.

Oft passiert es, dass die beteiligten Autofahrer ihre Fahrt dann
fortsetzen, ohne die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuzuziehen - in
dem guten Glauben, dass ja glücklicherweise nichts passiert sei.

Allerdings stellt sich die Sachlage oft anders dar, als es auf den
ersten Blick scheint:

Nach einem - wenn auch leichten - Verkehrsunfall sind die
allermeisten Kinder schlicht überfordert, die Situation und ihren
Gesundheitszustand richtig einzuschätzen. Viele sind sehr
erschrocken, verwirrt und verängstigt. Ihre Eltern oder andere
Vertrauenspersonen sind nicht bei ihnen, außerdem werden sie von
fremden Menschen angesprochen. Zudem sind Kinder unter 14 Jahren
keine Feststellungsberechtigten i.S.d. § 142 StGB (Unfallflucht)!

Erst in der Schule oder zu Hause, in der gewohnten und vertrauten
Umgebung, stellen sich dann unfallbedingte Schmerzen ein oder werden
Beschädigungen am Fahrrad o.ä. festgestellt, die in der akuten
Unfallsituation nicht gesehen wurden.

Melden die Eltern der Kinder daraufhin im Nachhinein den Unfall
bei der Polizei, könnte es für beteiligte Autofahrer problematisch
werden: Für den PKW-Fahrer besteht der Verdacht des unerlaubten
Entfernens vom Unfallort und ein entsprechendes Strafverfahren wird
eingeleitet.

In den meisten Fällen hatten die Unfall beteiligten Autofahrer
gar nicht die Absicht, vom Unfallort zu flüchten - erfüllen durch ihr
Verhalten aber den Tatbestand der Verkehrsunfallflucht.

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt
und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft werden. Die Höhe der Strafe hängt u.a. von dem
verursachten Schaden ab, die Strafzumessung liegt jedoch allein beim
Gericht. Weiterhin muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis gerechnet
werden!!

In Ihrem eigenen Interesse und dem des Kindes und seiner Eltern
sollte zu Unfällen, bei denen Kinder beteiligt waren, immer die
Polizei hinzu gezogen werden - auch wenn die Kinder beteuern, dass es
ihnen gut geht und auf den ersten Blick kein Schaden entstanden ist.




Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh(at)polizei.nrw.de
Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/
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Datum: 25.09.2018 - 12:38 Uhr
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