Sechsstelliger Schaden bei der Sozialversicherung - Freiheitsstrafe für Schwarzarbeit am Bau
(ots) -
Zu einer Haftstrafe von knapp drei Jahren hat das Landgericht
Nürnberg - Fürth den Inhaber einer Baufirma aus Nürnberg u.a. wegen
des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und Betrugs
verurteilt.
Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts
Nürnberg hatten ergeben, dass der 52-Jährige in erheblichem Maß für
seine Arbeitnehmer die Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen und
dabei auch Betrug zu Lasten der Krankenversicherung begangen hatte.
Um dies zu verschleiern, ließ er sich Scheinrechnungen erstellen und
gab seine eigenen Arbeitnehmer als Subunternehmer aus, obwohl diese
bei ihm abhängig beschäftigt waren. Der entstandene Schaden für die
Sozialkassen beläuft sich auf ca. eine halbe Million Euro.
Der Angeklagte wurde wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von
Arbeitsentgelt und der weiteren Taten zu zwei Jahren und zehn Monaten
Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Zusatzinfo: Scheinrechnungen, auch Abdeckrechnungen genannt,
werden von Servicefirmen wie eine Ware am Markt gehandelt und in den
Wirtschaftskreislauf eingebracht. Wesentliches Ziel ist es, fingierte
Fremdleistungen als Ausgaben in die Buchhaltung aktiver Firmen
einzubuchen und dadurch Schwarzgeld für kriminelle Zwecke zu
generieren. Dieses wird im Wesentlichen für Schwarzlohnzahlungen an
Arbeitnehmer, verdeckte Gewinnentnahmen und Korruption, z. B.
Schmiergelder für Auftraggeber, genutzt.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Nürnberg
Pressesprecherin
Martina Stumpf
Telefon: 0911-9463-1118
E-Mail: presse.hza-nuernberg(at)zoll.bund.de
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Datum: 26.09.2018 - 09:00 Uhr
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