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++ Herbstgefahren im Straßenverkehr ++ "Bei Nebel Fuß vom Gas!" ++ "Eile tötet!" ++ Abstand halten ++ rutschige Straßen, "Bauernglatteis"& Wildwechsel ++

ID: 1984614

(ots) - ++ Herbstgefahren im Straßenverkehr ++ "Bei Nebel
Fuß vom Gas!" ++ "Eile tötet!" ++ Abstand halten ++ rutschige
Straßen, "Bauernglatteis" & Wildwechsel ++ ... die Polizei gibt
Hinweise zum Verkehrsverhalten mit Beginn des Herbstes ++

Lüneburg/Lüchow-D./Uelzen - Region Nordost Niedersachsen

"Mit Beginn des Herbstes ändert sich Vieles im Straßenverkehr.
Verkehrsteilnehmer müssen ihr Verhalten anpassen, um weiterhin sicher
und unfallfrei unterwegs zu sein", so der Verkehrssicherheitsberater
der Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-D./Uelzen, Martin Schwanitz und
gibt Hinweise & Tipps zu den herbstlichen Gefahren im Straßenverkehr.

Geringere Temperaturen können für überfrierende Nässe sorgen. Für
Glätte sorgt auch das Herbstlaub und Fahrbahnverschmutzungen durch
landwirtschaftlichen Verkehr ("Bauernglatteis"). Bei geringeren
Temperaturen vertrauen die meisten Autofahrer auf gute Winterreifen,
die dann bessere Haftungseigenschaften besitzen. Kürzer werdende Tage
und auftretender Nebel schränken die Sichtverhältnisse ein.

Die Gefahren können insbesondere durch geringere Geschwindigkeiten
und größere Abstände kompensiert werden!

Wildwechsel Nachts und bei Dämmerung kommt es vermehrt zu
Wildwechsel, denn das Wild will bei der Futtersuche Fressfeinde
meiden. Dies sollte bei der Fahrt auf der Landstraße beachtet werden.
Die Morgen- oder Abenddämmerung fällt jetzt in den Berufsverkehr.
Unfallwahrscheinlichkeiten steigen. Geringere Geschwindigkeiten
helfen den Anhalteweg zu verringern und so eine Kollision mit Wild zu
verhindern. Auch bei einer nicht vermeidbaren Kollision mit Wild
helfen geringere Geschwindigkeiten Verletzungswahrscheinlichkeiten
und Schäden am Fahrzeug zu reduzieren. Die Behörden warnen mit
Schildern "Wildwechsel" vor besonders betroffene Streckenabschnitte.




Den Straßenrand kann man nur im Blick behalten, wenn man aufmerksam
fährt und nicht im Fahrzeug abgelenkt ist! Quert ein Tier die
Fahrbahn, können weitere Tiere folgen.

Beim Sichten von Wildwechsel gilt:

1. ... Abblenden und Hupen.
2. ... unter Beachtung des Nachfolgeverkehrs kontrolliert
abbremsen
3. ... ein Ausweichen birgt die Gefahr der Kollision mit dem
Gegenverkehr und des Abkommens von der Fahrbahn
(Schleudern, evtl. Baumunfall) Im Zweifel Kollision mit dem
Tier zulassen
4. Bei Unfall: Warnweste anziehen, Warnblinker anschalten,
Unfallstelle mit Warndreieck absichern, Folgeunfälle durch
Auffahren müssen unbedingt vermieden werden

Schlechtere Sicht:

Fußgänger und Radfahrer sollten gut sichtbar gekleidet sein. Helle
Kleidung, reflektierende Flächen und Streifen helfen erkannt zu
werden. Auch reflektierende Schulranzen helfen dem Autofahrer, Kinder
rechtzeitiger zu erkennen. Die DIN 58124 bei Schulranzen erfüllt
bestimmte Reflektionseigenschaften. Eltern sollten die Fahrräder
ihrer Kinder kontrollieren. Funktioniert die Beleuchtung? Sind alle
Reflektoren vorhanden? Auch viele erwachsene Fahrradfahrer tragen
mittlerweile selbstverständlich einen Fahrradhelm und reflektierende
Kleidung bzw. Warnwesten.

Bei Nebel Faustformel: Sichtweite ist gleich Fahrgeschwindigkeit.
Nebelschlussleuchten dürfen in Deutschland nur benutzt werden, wenn
die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 m beträgt. Als
Anhaltspunkt: der Abstand von Leitpfosten in Deutschland beträgt auf
Landstraßen 50 Metern.

Fahrbahnglätte kann durch überfrierende Nässe, Morgen- oder
Abendtau, und durch Verschmutzungen der Fahrbahn auftreten. Die
Bauernglätte entsteht durch landwirtschaftliche Fahrzeuge. Die
grobstolligen Reifen hinterlassen beim Fahren von Ackerflächen auf
Straße Erd- oder Lehmklumpen. Dies führt zu einer rutschigen
Oberfläche.

Landwirtschaftliche Fahrzeuge sind durch Verschmutzungen
schlechter zu erkennen. Traktoren ziehen teilweise zwei Anhänger. Das
Queren der Straße durch diese Fahrzeuge und das Überholen dieser
Fahrzeuge dauert länger.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Lüneburg
Pressestelle
Kai Richter
Telefon: 04131/8306-2324 o. Mobil 01520 9348855
E-Mail: pressestelle(at)pi-lg.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdlg/lueneburg/

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Datum: 26.09.2018 - 10:26 Uhr
Sprache: Deutsch
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