Unfallflucht - Abklärung
(ots) -
Nach einem Knall hat ein Anwohner in der Schulstraße einen
Unfallbeteiligten beobachtet, der sich von der Unfallstelle
entfernte.
Am Montagmittag war ein Mann mit seinem PKW gegen eine Mauser
gefahren. Er war ausgestiegen und hatte sich seine Stoßstange
angeschaut; danach war er weitergefahren.
Der Zeuge verständigte den Eigentümer der Mauer und der die Polizei,
da er tatsächlich eine Beschädigung feststellte. Die Streife konnte
über das vom Zeugen mitgeteilte Kennzeichen den Fahrzeugführer
ausfindig machen. Dieser hätte jedoch keine Beschädigung an dem
Mauerwerk gesehen und sei deshalb weitergefahren.
Die Polizei empfiehlt bei einem entsprechenden Verkehrsunfall
vorsorglich eine Verständigung des "Eigentümers" oder der Polizei
vorzunehmen. Auch wenn tatsächlich äußerlich zunächst kein Schaden
feststellbar ist, könnten sich zum Beispiel auch nachträglich Risse
bilden oder auf der Rückseite der Mauer Steine lockern.
Mit der entsprechenden Verständigung wird der Vorwurf einer Straftat
- der sogenannten Unfallflucht - vorsorglich ausgeräumt.
Zudem ist die Polizei auch dabei behilflich den Eigentümer der
angefahrenen Objekte auszumachen.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kaiserslautern
Telefon: 0631 369-1080
www.polizei.rlp.de/pd.kaiserslautern
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Datum: 26.09.2018 - 11:38 Uhr
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