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Pyrotechnik hat das ganze Jahr Saison;Über 800 kg Pyrotechnik in einem Kleintransporter festgestellt

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(ots) - Insgesamt 828,35 kg Pyrotechnik stellten
Zöllner bei einer Kontrolle eines niederländischen Fahrzeugs am
25.09.2018 auf der Landesstraße L 284 zwischen Schwedt und Angermünde
fest.

Die 6325 Feuerwerkskörper gehörten alle der Klasse 3 und 4 an. Die
für den Gebrauch und den Transport der Pyrotechnik notwendigen
Genehmigungen nach dem Sprengstoffgesetz konnte der Fahrer nicht
vorlegen.

Der Fahrer bekannte sich zur Pyrotechnik, gegen ihn wurde ein
Strafverfahren eingeleitet. Die Feuerwerkskörper wurden
sichergestellt.

Legal zugelassenes und durch einen Mitgliedstaat der EU geprüftes
Feuerwerk der Kategorie 3 und 4 darf laut Sprengstoffgesetz nur durch
ausgebildete und zertifizierte Feuerwerker verbracht werden. Die
Verbringer von Feuerwerkskörpern der Kategorie 3 und 4 müssen über
die notwendigen Qualifikationen und Genehmigungen verfügen.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Pressesprecherin
Astrid Pinz
Telefon: 0335/563-1180
E-Mail: presse.hza-ff(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 26.09.2018 - 12:14 Uhr
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