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Kreis Viersen: Falsche Gewinnversprechen - zahlen Sie keine Gebühren!

ID: 1984866

(ots) - In den letzten Tagen häufen sich die
Meldungen aus dem Kreisgebiet, wonach Telefonbetrüger versuchen, Geld
oder Einkaufsgutscheine von ihren Telefongesprächspartnern zu
ergaunern. Die Bewohner des Kreisgebietes müssten schon wirkliche
Glückspilze sein, wenn die Flut an angeblich glücklichen Gewinnern
der Wahrheit entspräche.....

Natürlich haben die Angerufenen nichts gewonnen, oft genug haben
sie sogar nirgendwo mitgespielt und gewinnen kann man doch nur, wenn
man teilgenommen hat, oder? Aber der in Aussicht gestellte Gewinn von
häufig mehreren zigtausend Euro oder einem Luxusfahrzeug oder -urlaub
lässt immer wieder Menschen auf diese Betrugsmasche hineinfallen. In
diesen Tagen ist noch kein Fall bekannt geworden, bei dem die
Betrüger Erfolg gehabt hätten. Damit das auch so bleibt, erinnert die
Polizei noch einmal an die Masche:

Wenn Ihnen am Telefon Gewinnversprechen gemacht werden, dann
bitten Sie einfach um eine schriftliche Benachrichtigung und legen
auf. Wenn die Auszahlung des Gewinns (so die typische Masche) mit der
Überweisung von Verwaltungsgebühren oder dem Kauf von Gutscheinen
oder Codes verbunden ist, dann legen Sie spätestens jetzt auf. Bitten
Sie die Anrufer, die Gebühren einfach vom Gewinn abzuziehen und
fordern Sie eine schriftliche Benachrichtigung an. Geben Sie niemals
Ihre Kontodaten heraus! Haben Sie Zweifel, falls Sie etwas
Schriftliches in Händen halten (dies ist bei den Telefonbetrügern
allerdings sehr unwahrscheinlich!), so scheuen Sie sich nicht, mit
uns darüber zu reden, bevor Sie Kontodaten herausgeben oder gar
Gebühren zahlen.

Bei seriösen Gewinnspielen erhalten Sie eine schriftliche
Benachrichtigung. Und an seriösen Gewinnspielen haben Sie ja auch
tatsächlich teilgenommen und insoweit haben die Veranstalter ja auch
Ihre Erreichbarkeit für eine schriftliche Benachrichtigung.





Die "Glücksboten" am Telefon haben Ihre Telefonnummer aus dem
Telefonbuch, sie haben keinen Gewinn für Sie, sie haben nur eins im
Sinn: Ihr Geld!/ah (1327)




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Viersen

Pressestelle
Antje Heymanns
Telefon: 02162/377-1191
Fax: 02162/377-1199
E-Mail: pressestelle.viersen(at)polizei.nrw.de

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Viersen, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 26.09.2018 - 13:03 Uhr
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