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Kabinett beschließt Änderungen im Kommunalgesetz

Gesetzentwurf sieht u.a. Gesichtsverhüllungsverbot für Wahlvorstände und Ausweitung des Zeitfensters für die Kommunalwahl 2020 vor

ID: 1985099

(ots) - Das Landeskabinett hat auf Vorschlag von
Innenminister Herbert Reul den Gesetzentwurf zur Änderung des
Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlrechtlicher Vorschriften
beschlossen. Der Entwurf sieht u.a. ein Gesichtsverhüllungsverbot für
Wahlvorstände, die Erweiterung des Zeitfensters für die Kommunalwahl
2020, eine Fristverlängerung für die Entscheidung über die
Verkleinerung der Stadt- und Gemeinderäte, die weitgehende
Abschaffung der 2,5 Prozent-Sperrklausel für die Kommunalwahlen und
Regelungen für die zukünftige Direktwahl der Verbandsversammlung des
Regionalverbands Ruhr vor. Der Gesetzentwurf muss noch vom Landtag
verabschiedet werden.

Nach dem Gesetzentwurf soll es sogenannten Wahlorganen wie etwa
Wahlvorständen in Wahllokalen künftig verboten sein, ihr Gesicht zu
verhüllen. Mit der Neuregelung sollen eine offene und vertrauensvolle
Kommunikation sichergestellt und mögliche Zweifel an der
unparteiischen Amtsausübung der Wahlorgane gar nicht erst entstehen.

Das Zeitfenster für die Kommunalwahlen im Herbst 2020 soll nach
dem Gesetzentwurf auf den Monat September ausgeweitet werden. Nach
bis-heriger Rechtslage könnte die Wahl nur im Monat Oktober, in dem
auch die zweiwöchigen Herbstferien liegen, stattfinden. Durch die
geplante Gesetzesänderung wird die Terminierung des Wahltags
flexibler.

Der Gesetzentwurf sieht weiterhin vor, den Stadt- und
Gemeinderäten mehr Zeit zu geben, um über eine mögliche Verkleinerung
des eigenen Gremiums zu entscheiden. Gleiches gilt für die Kreistage.
Nach aktueller Rechtslage hätte diese Entscheidung bereits bis zum
28. Februar 2018 getroffen werden müssen. Jetzt soll die Frist bis
zum 31. Juli 2019 verlängert werden. Damit würde sie dem üblichen
Abstand von 15 Monaten zum Ablauf der Wahlperiode entsprechen.

Mit dem Gesetzentwurf ist zudem die Änderung wahlrechtlicher




Stichtage verbunden. Mehrere Stichtage werden vorverlegt, um mehr
Zeit für das Briefwahlverfahren zu gewinnen und damit die
Durchführung der Wahl zu vereinfachen.

Mit der geplanten weitgehenden Streichung der 2,5
Prozent-Sperrklausel bei den Kommunalwahlen setzt die Landesregierung
Entscheidungen des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs
aus dem November 2017 um. Der Verfassungsgerichtshof hatte in der
bisherigen Regelung einen Verstoß gegen den Grundsatz gesehen, dass
jede Stimme das gleiche Gewicht haben muss. Nach dem Gesetzentwurf
soll die Sperrklausel in Zukunft nur noch für die Wahlen von
Bezirksvertretungen und der Verbandsversammlung des Regionalverbands
Ruhr gelten.

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird im
Jahr 2020 erstmals direkt durch die Bürgerinnen und Bürger des
Ruhrge-biets gewählt. Die Regeln für die Durchführung dieser
Direktwahl sind ebenfalls in dem Gesetzentwurf enthalten. Bislang
waren die Mitglieder des "Ruhrparlaments" von den 15 Städten und
Kreisen des Ruhrgebiets entsandt worden, die sich im RVR
zusammengeschlossen haben.




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Datum: 26.09.2018 - 15:31 Uhr
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