Ladendieb in Hofeinfahrt gestellt
(ots) - Mangelhafte Ortskenntnisse wurden am Mittwochmittag
einem Ladendieb zum Verhängnis. Der 19-jährige Mann hatte in einem
Elektronikmarkt in der Rathausgalerie einen größeren
Bluetooth-Lautsprecher im Wert von 489 Euro in eine Einkaufstasche
gepackt, mit einer Jacke abgedeckt und dreist den Kassenbereich
passiert. Ein Ladendetektiv hatte allerdings die Tat beobachtet und
eilte hinter dem jungen Mann her. Als der den Zeugen bemerkte, lief
er in Richtung Rathausstraße davon. Ein uniformierter
Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes bemerkte den Flüchtenden
sowie den verfolgenden Detektiv, schätzte den Sachverhalt richtig ein
und sah den 19-Jährigen in eine Hofeinfahrt laufen. Die entpuppte
sich für den jungen Mann als Sackgasse und der städtische Angestellte
hielt den Dieb bis zum Eintreffen der Polizei fest. Die Box kam
zurück ins Geschäft und der ortsunkundige Ladendieb konnte erst nach
erkennungsdienstlicher Behandlung seinen Weg fortsetzen. Er ist
bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten und die
Polizisten legten eine weitere Anzeige gegen ihn vor.
Rückfragen bitte an:
Polizei Hagen
Pressestelle
Ulrich Hanki
Telefon: 02331/986 15 11
Fax: 02331/986 15 19
E-Mail: pressestelle.hagen(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/hagen/
https://www.facebook.com/Polizei.NRW.HA
https://twitter.com/polizei_nrw_ha
Original-Content von: Polizei Hagen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.09.2018 - 13:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1985620
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HA
Stadt:
Hagen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Ladendieb in Hofeinfahrt gestellt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Hagen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).