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BKA stellt Bundeslagebild Cybercrime 2017 vor // Schäden in Höhe von mehr als 70 Millionen Euro durch Computerbetrug

ID: 1985693

(ots) - Dass die Auswirkungen von Cyberangriffen nicht
nur virtueller Natur sind, hat das vergangene Jahr gezeigt: Im Mai
2017 legte die Erpresser-Software "WannaCry" hunderttausende
Computersysteme lahm. Die Auswirkungen dieses Angriffs waren für
viele Menschen auch in der "analogen Welt" spürbar, denn unter
anderem hatte die Software die Ticketautomaten und Anzeigetafeln der
Deutschen Bahn abgeschaltet. Lange Schlangen an den Infocentern
vieler Bahnhöfe waren die Folge.

Dabei war "WannaCry" nur einer von zahlreichen Angriffen. Rund
86.000 Fälle von Cybercrime wurden im Jahr 2017 von der Polizei
erfasst, vier Prozent mehr als im Jahr zuvor. Der hierdurch
entstandene Schaden durch Computerbetrug steigerte sich auf 71,4
Millionen Euro (2016: 50,9 Mio. Euro). Dies geht aus dem heute
veröffentlichten Lagebild "Cybercrime" des Bundeskriminalamts (BKA)
hervor.

"Der Wirtschaftsstandort Deutschland bleibt ein bevorzugtes Ziel
für Hacker", sagt Peter Henzler, Vizepräsident beim BKA. Dabei könne
die Polizei insbesondere mit Blick auf das vergangene Jahr
feststellen, dass sich die Täter immer weiter professionalisieren.
"Die Qualität der Angriffe nimmt stetig zu", so Henzler.

Eine besonders verbreitete Vorgehensweise im Bereich Cybercrime
ist der Einsatz von Botnetzen. Täter installieren - vom Nutzer
unbemerkt - automatisiert Schadsoftware auf dessen Computer. Diese
ermöglicht den Zugriff auf den PC, von dem beispielsweise sensible
Daten, etwa Kontoinformationen, abgeschöpft werden können. Außerdem
ist es möglich, die infizierten Computer in ein Netzwerk mit weiteren
infizierten Rechnern einzubinden, um Befehlseingaben der Täter
auszuführen. Diese häufig weltumspannenden Botnetze können dann unter
anderem für "Distributed Denial of Service"-Angriffe (DDoS)
eingesetzt werden, um beispielsweise Webseiten gezielt zu überlasten,




was für Unternehmen hohe Umsatzeinbußen bedeuten kann.

Die Angriffsziele im Bereich Cybercrime sind vielfältig. Sie
reichen von Attacken auf Wirtschaftsunternehmen oder kritische
Infrastrukturen, etwa im Energiesektor, bis hin zum Ausspähen
privater Handys. Die Möglichkeiten zur Begehung von Straftaten werden
durch die zunehmende Vernetzung technischer Geräte verstärkt.
Kühlschränke oder Fernseher sind heute "smart" - doch bei der
Sicherheit haben viele Geräte Nachholbedarf: Offene Ports ohne
Authentifizierung, voreingestellte Standard-Login-Daten oder fehlende
Security-Updates sind nur einige Schwachstellen des so genannten
Internets der Dinge. In der Industrie stellt sich die Lage ähnlich
dar. Maschinen und Anlagen sind vernetzt, Steuerungsprozesse
webbasiert. Dementsprechend steigt das Bedrohungspotenzial durch
Cybercrime-Angriffe.

Aufgrund der vermeintlichen Anonymität und der Erreichbarkeit
vieler potenzieller Opfer ist das Internet für Straftäter ein
attraktives Tätigkeitsfeld. Neben dem "offenen" Teil des Internets
nutzen sie zunehmend das so genannte Darknet. Dort befinden sich
Plattformen, auf denen kriminelle Waren wie Waffen oder Rauschgift,
aber auch Schadsoftware, angeboten werden. Käufer können dort Malware
bestellen oder einen Datendiebstahl in Auftrag geben. Diese
kriminellen Dienstleistungen werden als "Cybercrime as a Service"
bezeichnet und ermöglichen auch technisch wenig versierten Tätern die
Begehung von Computerstraftaten.

Die Aufklärungsquote bei Fällen von Computerbetrug ist 2017 leicht
gestiegen: Um 1,6 Prozentpunkte auf 40,3 Prozent. Für das BKA hat die
Bekämpfung von Cybercrime weiterhin eine hohe Priorität. Dies gilt
nicht nur im nationalen Kontext. Eine gute internationale
Zusammenarbeit ist in diesem Deliktsfeld unentbehrlich, da es sich
bei Cybercrime zumeist um Fälle transnationaler Kriminalität handelt.

Neben der Kriminalitätsbekämpfung ist auch die Prävention ein
wichtiger Baustein. Aufgrund ihrer Angreifbarkeit sollten
insbesondere bei Geräten des "Internets der Dinge" schon bei der
Herstellung Sicherheitsaspekte noch stärker berücksichtigt werden.
Gleiches gilt für mobile Endgeräte. Verbraucher sollten sich über die
Herkunft und Sicherheitsmaßnahmen ihrer Geräte informieren und diese
aktuell halten, um nicht Opfer von Cybercrime zu werden. Zudem sollte
jeder Fall von Cybercrime bei der Polizei zur Anzeige gebracht
werden.

Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Bundeslagebild unter
https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Jahresberich
teUndLagebilder/Cybercrime/cybercrimeBundeslagebild2017




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Bundeskriminalamt
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Fax: 0611-551 2323
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Datum: 27.09.2018 - 14:00 Uhr
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