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Hauptzollamt Nürnberg informiert zum Tag des Kaffees - Vorsicht bei Internetbestellungen

ID: 1985947

(ots) -
Am 1. Oktober findet der Tag des Kaffees statt, der 2006 vom
Deutschen Kaffeeverband ins Leben gerufen wurde. Jährlich werden in
Deutschland pro Kopf über 160 Liter Kaffee getrunken. Was viele
Kaffeetrinker nicht wissen: sie tragen zu den Einnahmen des Bundes
bei. Denn Kaffee unterliegt der Kaffeesteuer, die für Röstkaffee 2,19
Euro je Kilogramm und für löslichen Kaffee 4,78 Euro je Kilogramm
beträgt. Auch kaffeehaltige Waren werden je nach Gehalt an Röst- oder
löslichem Kaffee besteuert.

Die Kaffeesteuer wird wie alle anderen Verbrauchsteuern vom
deutschen Zoll erhoben und fließt in den Bundeshaushalt.

Das Hauptzollamt Nürnberg weist darauf hin, dass Kaffeelieferungen
per Post- oder Kuriersendung prinzipiell als gewerbliche Lieferung
angesehen werden, auch wenn es sich bei den Empfängern um
Privatpersonen handelt. Hierfür sind verbrauchsteuerrechtliche
Vorschriften zu beachten. Kaffeesteuer wird in entsprechender Höhe
fällig.

Allein im September hatte die Kontrolleinheit Verkehrswege des
Hauptzollamts Nürnberg im Rahmen von Routinekontrollen insgesamt 117
Kilogramm Kaffee, im Post- und Paketversand aus Italien und
Tschechien gefunden, für welchen keine "Zollformalitäten" erfüllt und
somit auch keine Kaffeesteuer entrichtet wurde. Die jeweiligen
Empfänger werden bei ihrem zuständigen Hauptzollamt die Kaffeesteuer
nachzahlen und zudem mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen
müssen.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Nürnberg
Pressesprecherin
Martina Stumpf
Telefon: 0911-9463-1118
E-Mail: presse.hza-nuernberg(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Nürnberg, übermittelt durch news aktuell



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Datum: 28.09.2018 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: HZA-N
Stadt:

Nürnberg



Kategorie:

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