Denzlingen: Bußgeld half nicht
(ots) - LANDKREIS EMMENDINGEN - (1 Meldung)
Denzlingen: Bußgeld half nicht
Das Prinzip eines Bußgeldes ist es, bei der betroffenen Person
zumindest einen gewissen Erziehungseffekt zu erreichen. Im Idealfall
sollte jemand, der wegen eines Verstoßes einen "Strafzettel" bezahlt
hat, denselben Verstoß nicht erneut begehen. Die Polizei stoppte am
Donnerstag im morgendlichen Schüler- und Berufsverkehr eine
Autofahrerin, die gleich mehrere Kinder völlig ungesichert im Auto
transportierte. Selbst für das kleinste Kind im Auto (6 Jahre) war
keinerlei spezielle Kinderrückhalteeinrichtung vorhanden. Bei der
näheren Überprüfung stellten die Polizeibeamten dann fest, dass die
Mutter bereits vor kurzem wegen genau desselben Verstoßes beanstandet
wurde. Die Klärung mit der Bußgeldstelle wird nun zeigen, ob für sie
wegen vorsätzlichen Handelns eine Erhöhung des ohnehin schon hohen
Bußgeldes in solchen Fällen fällig wird.
RWK/rb
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Datum: 28.09.2018 - 08:46 Uhr
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