Tatverdächtige für gewerbsmäßige Ladendiebstähle in Haft (Rottenburg)
(ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der
Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen
Rottenburg (TÜ):
Wegen des Verdachts eines gewerbsmäßigen Ladendiebstahls ermitteln
das Kriminalkommissariat Tübingen und die Staatsanwaltschaft Tübingen
gegen zwei 19 und 28 Jahre alte georgische Staatsangehörige.
Einem Ladendetektiv waren die beiden Tatverdächtigen gegen 15.10
Uhr aufgefallen, wie sie sich in einem Supermarkt in der Tübinger
Straße aus der Auslage bedient und anschließend versucht haben
sollen, das Geschäft zu verlassen, ohne etwas zu bezahlen. Eine
Polizeistreife, die wenig später eine von den Männern mitgeführte
Tasche überprüfte, stellte fest, dass diese präpariert war, um damit
Diebstahlswarnanlagen zu umgehen. Ferner fanden sich in der Tasche
insgesamt sieben Packungen mit Druckerpatronen, die im Supermarkt
entwendet worden sein dürften.
Eine Durchsuchung des von den beiden Tatverdächtigen benutzten und
in der Nähe abgestellten Autos führte zum Auffinden weiteren
mutmaßlichen Diebesguts. Dabei handelte es sich um eine größere Menge
an Zahnbürstenaufsätzen und Rasierklingen. Ferner konnten Hinweise
gewonnen werden, wonach die Tatverdächtigen womöglich noch weitere
Geschäfte im Visier hatten. Darüber hinaus wurde im Rahmen einer
späteren Durchsuchung der Wohnung des 28-Jährigen in einer Gemeinde
des Landkreises Rottweil eine größere Menge original verpackter Ware
festgestellt, die möglicherweise ebenfalls als Diebesgut einzustufen
ist. Der 19-Jährige verfügt über keinen festen Wohnsitz in
Deutschland.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Tübingen wurden die beiden
Männer, von denen lediglich der Ältere bereits strafrechtlich in
Erscheinung getreten ist, am Mittwochnachmittag einem Haftrichter am
Amtsgericht Tübingen vorgeführt, der einen Haftbefehl erließ und in
Vollzug setzte.
Rückfragen bitte an:
Frank Natterer (fn), Telefon 07121/942-1103
Polizeipräsidium Reutlingen
Telefon: 07121 942-0
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Datum: 28.09.2018 - 12:48 Uhr
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