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Kreis Unna -Öffentlichkeitsfahndung nach sog. "PayPal-Dreiecksbetrug"

- Wer kennt den abgebildeten Täter? -

ID: 1986347

(ots) -
Auf Beschluss des Amtsgerichts Dortmund veröffentlicht die Polizei
ein Foto eines noch unbekannten Täters, der verdächtig ist, am sog.
"PayPal-Dreiecksbetrug" beteiligt zu sein.

Die Täter gingen in beiden Fällen wie folgt vor: Über
Ebay-Kleinanzeigen kauften sie in einem Fall ein Smartphone, im
zweiten Fall ein iPad. Dann gab der "Käufer" vor, im Krankenhaus zu
liegen und das Gerät nicht selbst beim Verkäufer abholen zu können.
Der Betrüger sagte zu, den Kaufpreis über PayPal zu überweisen und
dann einen Bekannten zu schicken, der das Gerät abhole.

Der Kaufpreis ging dann auch in beiden Fällen zunächst auf den
PayPal-Konten der jeweiligen Verkäufer ein. Zur Abholung erschien am
selben Tag eine unbekannte Person. Nachdem die Person sich mit der
Ware entfernt hatte, wurde die Paypal-Überweisung zurückgezogen.
Ermittlungen ergaben, dass die Inhaber der PayPal-Konten die
Überweisungen völlig zu Recht rückgängig gemacht hatten, da sie die
Verfügung gar nicht getätigt hatten. Die Verkäufer standen somit in
beiden Fällen ohne Geld und ohne Ware da.

PayPal Dreiecksbetrug: so funktioniert die Masche Der ehrliche
Verkäufer stellt ein Produkt im Internet ein. Der Betrüger kauft den
Gegenstand. Ihm wird die PayPal E-Mail-Adresse des Verkäufers
übermittelt, um die Zahlung vorzunehmen. Gleichzeitig verkauft er
einen anderen Artikel, den er selbst gar nicht hat. Eine dritte
Person kauft diesen Gegenstand. Der Dieb übermittelt aber nicht seine
PayPal-Adresse zur Bezahlung, sondern gibt die Adresse des Verkäufers
an. In einem Zwischenschritt fordert der Betrüger den Verkäufer auf,
die Ware an eine andere Adresse zu verschicken oder eine unbekannte
Person holt die Ware (angeblich im Auftrag des Verkäufers) an der
Anschrift des Verkäufers ab.

ACHTUNG: Das ist der Grund warum hier der PayPal-Verkäuferschutz




nicht greif: ("Wenn der Artikel vom Käufer persönlich abgeholt wird
oder der Verkäufer den Artikel persönlich ausliefert oder an eine
andere als auf der Seite "Transaktionsdetails" angegebene Adresse
versendet, gilt der Verkäuferschutz nicht".)

Die dritte Person zieht das überwiesene Geld zurück, da sie keine
Ware erhalten hat. Dank des PayPal-Käuferschutzes wird ihr der Betrag
zu Recht zurücküberwiesen. Der ehrliche Verkäufer hat also am Ende
weder Geld, noch Ware. Der Dieb hat den Gegenstand und nichts dafür
bezahlt.

Im Kreis Unna waren die Täter mit dieser Masche bereits mehrfach
unterwegs. In einem der Fälle hat der Käufer ein Foto von der Person
gemacht, die das iPad in Kamen abgeholt hat. Auf Beschloss des
Amtsgerichts Dortmund veröffentlicht die Polizei nun das Foto. Wer
kennt die abgebildete Person? Hinweise nimmt die Polizei unter der
Rufnummer 02307/921-3220 oder 921-0e entgegen.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Unna
Telefon: 02303-921 1150
E-Mail: pressestelle.unna(at)polizei.nrw.de
https://unna.polizei.nrw

Außerhalb der Bürodienstzeiten:
Leitstelle
Tel.: 02303-921 3535
Fax: 02303-921 3599
Email: poststelle.unna(at)polizei.nrw.de

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Datum: 28.09.2018 - 13:31 Uhr
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