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Vier Ziegen durch zwei Regionalbahnen erfasst und tödlich verletzt

ID: 1986348

(ots) - Am
Donnerstag, dem 27. September 2018 informierte die Notfallleitstelle
der Bahn die Bundespolizei in Halle gegen 09.40 Uhr, dass eine
Regionalbahn auf der Strecke Großkorbetha-Leipzig, auf Höhe der
Ortschaft Wengelsdorf zwei Ziegen überfahren hatte. Eine Streife der
Bundespolizei verlegte daraufhin sofort zum Ereignisort. Kurz darauf,
um 09.44 Uhr erfolgte ein weiterer Anruf der Notfallleitstelle bei
der Bundespolizei, da eine weitere Regionalbahn an der selbigen
Stelle nochmal zwei Ziegen erfasst und tödlich verletzt hatte.
Nachdem die erste Regionalbahn ihre Fahrt fortgesetzt hatte, verblieb
die Zweite zunächst vor Ort. Die Strecke wurde gesperrt. An den Zügen
wurden keine Beschädigungen festgestellt. Der Halter der Tiere konnte
durch die Bundespolizisten ermittelt werden. Nachdem die Tierkadaver
entfernt waren und die Strecke um 10.41 Uhr wieder freigegeben werden
konnte, begaben sich die eingesetzten Bundespolizisten mit dem Halter
zu der Weideanlage der Ziegen. Bei der Weidebegehung entdeckte die
Streife einen defekten Weidezaun, aus dem die Ziegen entweichen
konnten.

Aufgrund des aktuellen Sachverhaltes weist die Bundespolizei
erneut auf die Gefahren hin, die von Tieren im Gleis ausgehen. Es
kann zu einer erheblichen Gefährdung des Bahnverkehrs kommen. Im Fall
einer Kollision eines Zuges mit einem Tier kann es zu massiven
Sachschäden an der Bahn selbst und an den Gleisen kommen.
Schlimmstenfalls muss man mit einer Entgleisung eines Zuges rechnen,
wobei dann auch die Gesundheit der Zuginsassen immens gefährdet ist.
In diesen Fällen wird durch die Bundespolizei im Anschluss stets
geprüft, ob dem Halter der Tiere schuldhaftes oder auch fahrlässiges
Verhalten, z.B. durch unzureichende Sicherung der Koppel oder Weide
vorgeworfen werden muss. Wird einem Halter ein solches Fehlverhalten




nachgewiesen, kann er für eventuell eingetretene Personenschäden,
Sachschäden an dem Zug sowie Zugverspätungen haftbar gemacht werden.
Hinzu kommt die strafrechtliche Relevanz des gefährlichen Eingriffs
in den Bahnverkehr, für die er sich verantworten muss.

Im aktuellen Fall hat der Halter den Tod von vier seiner Tiere zu
beklagen. Glücklicherweise kam es aber durch die jeweiligen
Zusammenstöße weder zu Verletzten, noch zu Entgleisungen bzw.
Beschädigungen an den Zügen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391-56549-505
Mobil: +49 (0) 152 / 04617860
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http://www.bundespolizei.de
Twitter: (at)bpol_pir

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Datum: 28.09.2018 - 13:45 Uhr
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Bahnstrecke Großkorbetha-Leipzig, Wengelsdorf



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