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Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ravensburg und des Polizeipräsidiums Konstanz vom 29.09.2018

ID: 1986756

(ots) -

--

Haftrichter erlässt Unterbringungsbefehl

Wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung hat der
Haftrichter nach der heutigen Vorführung des afghanischen
Asylbewerbers, der am Freitagnachmittag in der Innenstadt von
Ravensburg gegen 16.20 Uhr auf drei Personen eingestochen und diese
dabei schwer verletzt hatte, auf Antrag der Staatsanwaltschaft
Ravensburg einen Unterbringungsbefehl erlassen. Nach aktuellen
Erkenntnissen ist der Beschuldigte 21 Jahre alt.

Nach den bisherigen Erkenntnissen hat zu der Tat beigetragen, dass
der Beschuldigte, schon seit längerem Streit mit einem
Arbeitskollegen hatte. Er beabsichtigte, diesen Konflikt mit seinem
Kontrahenten auf dem Marienplatz auszutragen. Dazu hatte er sich ein
größeres Messer besorgt. Als jedoch sein Arbeitskollege der
Aufforderung, zum Marienplatz zu kommen, keine Folge leistete, stach
er unvermittelt und im Rahmen eines psychotischen Erlebens mit dem
Messer zunächst bei der Bushaltestelle am nördlichen Marienplatz auf
zwei syrische Asylbewerber im Alter von 19 und 20 Jahren ein, die er
allenfalls vom Sehen kannte, und attackierte einen weiteren Mann, der
jedoch nicht verletzt wurde. Anschließend entfernte sich der
mutmaßliche Täter in Richtung Frauentor, wo er im Außenbereich einer
Gaststätte auf einen 52-jährigen deutschen Staatsangehörigen traf,
der sich einen Stuhl vor den Körper haltend dem Beschuldigten
entgegenstellte. Der Tatverdächtige fügte auch diesem Mann mehrere
Stichverletzungen zu.

Unmittelbar darauf traf der zufällig anwesende Oberbürgermeister
der Stadt Ravensburg mit zwei Mitarbeitern auf den Tatverdächtigen
und forderte diesen auf, das Messer abzulegen. Dem kam der
Beschuldigte nach. Nahezu gleichzeitig kam ein Polizeibeamter hinzu,
der dem Beschuldigten mit gezogener Waffe entgegentrat und diesen




anschließend widerstandslos festnehmen konnte.

Die drei Opfer, die zunächst von Passanten betreut wurden, mussten
vom Rettungsdienst zur stationären Behandlung ins Krankenhaus
gebracht werden. Der 20-jährige Syrer, der lebensgefährliche
Verletzungen erlitt, befindet sich zwischenzeitlich außer
Lebensgefahr.

Die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass durch das beherzte
Verhalten des 52-jährigen Geschädigten, des Oberbürgermeisters und
des einschreitendenden Polizeibeamten Schlimmeres verhindert werden
konnte.

Der Beschuldigte leidet nach der Einschätzung eines beigezogenen
Gutachters an einer tiefgreifenden psychiatrischen Erkrankung. Er
befand sich wegen dieser Erkrankung bereits mehrfach in stationärer
Therapie. Nach dem vorläufigen Gutachten des psychiatrischen
Sachverständigen war aufgrund dieser Erkrankung die Schuldfähigkeit
bei Begehung der Tat ausgeschlossen oder zumindest erheblich
vermindert. Der Beschuldigte wurde deshalb in einer psychiatrischen
Einrichtung untergebracht. Die umfangreichen Ermittlungen, die mit
Hochdruck weiterbetrieben werden, haben bislang keine Erkenntnisse
ergeben, dass der Tat ein religiöses oder politisches Motiv zu Grund
liegt.

Oberstaatsanwalt Karl-Josef Diehl, Tel. 0751-806-1301

Erster Polizeihauptkommissar Markus Sauter, Tel. 07541-701-2418

Vermerk:

Die Staatsanwaltschaft ist für Rückfragen bis 18.00 Uhr unter der
o.a. Telefonnummer zu erreichen.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Konstanz
Telefon: 07531 995-0
E-Mail: konstanz.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Konstanz, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 29.09.2018 - 17:12 Uhr
Sprache: Deutsch
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