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Festnahme- und Durchsuchungsmaßnahmen wegen des Verdachts der Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung

ID: 1987352

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat heute (1. Oktober
2018) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des
Bundesgerichtshofs vom 28 .September 2018

den 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen Sten E. den
20-jährigen deutschen Staatsangehörigen Martin H., den 30-jährigen
deutschen Staatsangehörigen Marcel W., den 27-jährigen deutschen
Staatsangehörigen Sven W., den 28-jährigen deutschen
Staatsangehörigen Hardy Christopher W. und den 30-jährigen deutschen
Staatsangehörigen Tom W.

durch Beamte des Landeskriminalamtes Sachsen (PTAZ) und Beamte der
Polizeidirektion Chemnitz sowie mit Unterstützung Mobiler
Einsatzkommandos anderer Bundesländer in Sachsen und Bayern
festnehmen lassen. Zudem werden mehrere Wohnungen sowie weitere
Räumlichkeiten in Sachsen durchsucht. An dem Einsatz sind insgesamt
über 100 Beamte der sächsischen Polizei beteiligt.

Die sechs Festgenommenen sind unter anderem dringend verdächtig,
gemeinsam mit

dem 31-jährigen deutschen Staatsangehörigen Christian K.

die rechtsterroristische Vereinigung "Revolution Chemnitz"
gegründet und sich mit Ausnahme des Beschuldigten Hardy Christopher
W. in ihr als Mitglieder der Beschuldigte Christian K. als
Rädelsführer beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 und Abs. 4 StGB).

Der Beschuldigte Christian K. war bereits am 14. September 2018
von der Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen besonders schweren
Landfriedensbruchs festgenommen worden und befindet sich seither in
Untersuchungshaft.

Nach den bisherigen Erkenntnissen gehören die Beschuldigten der
Hooligan-, Skinhead- und Neonazi-Szene im Raum Chemnitz an und sollen
sich als führende Personen in der rechtsextremistischen Szene
Sachsens verstanden haben. Spätestens am 11. September 2018 haben
sich die Beschuldigten den Ermittlungen zufolge zu der Gruppierung




"Revolution Chemnitz" zusammengeschlossen, wobei der Beschuldigte
Christian K. eine zentrale Führungsposition übernommen haben soll.
Nach den bisherigen Ermittlungen verfolgen die Beschuldigten auf der
Grundlage ihrer rechtsextremistischen Gesinnung ein "revolutionäres",
auf die Überwindung des demokratischen Rechtsstaates gerichtetes
Ziel. Zu diesem Zweck sollen sie gewalttätige Angriffe und bewaffnete
Anschläge auf Ausländer und politisch Andersdenkende beabsichtigen.
Zu den politisch Andersdenkenden zählen die Beschuldigten den
Erkenntnissen zufolge auch Vertreter des politischen
Parteienspektrums und Angehörige des gesellschaftlichen
Establishments. Vor diesem Hintergrund sollen sie sich bereits darum
bemüht haben, sich halbautomatische Schusswaffen zu besorgen. Bereits
am 14. September 2018 sollen die Beschuldigten Sten E., Christian K.,
Martin H., Marcel W. und Sven W. bewaffnet mit Glasflaschen,
Quarzhandschuhen und einem Elektroimpulsgerät gemeinsam mit
weiteren gewaltbereiten Anhängern anderer rechtsextremer Gruppen auf
der Schlossteichinsel in Chemnitz mehrere ausländische Mitbürger
angegriffen und verletzt haben. Eines der Opfer wurde durch den Wurf
einer Glasflasche am Hinterkopf verletzt. Der Übergriff sollte den
Ermittlungen zufolge ein "Probelauf" für ein von den Beschuldigten
für den 3. Oktober 2018 geplantes, in seinen Einzelheiten aber noch
nicht näher aufgeklärtes Geschehen sein.

Die Bundesanwaltschaft hatte bereits am 21. September 2018
Ermittlungen unter anderem wegen des Verdachts der Bildung einer
kriminellen Vereinigung eingeleitet und zugleich die besondere
Bedeutung des Falles angenommen. Im Zuge der weiteren Ermittlungen
haben sich tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die
Vereinigung eine terroristische Zielsetzung verfolgt. Vor diesem
Hintergrund hat die Bundesanwaltschaft am 28. September 2018 ihre
Ermittlungen um den Tatvorwurf der Gründung einer terroristischen
Vereinigung erweitert. Zudem hat sie wegen des Geschehens vom 14.
September 2018 das von der Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen des
Verdachts des besonders schweren Landfriedensbruchs geführte
Ermittlungsverfahren übernommen.

Die sechs Festgenommenen sowie auch Christian K. werden im Laufe
des heutigen und morgigen Tages dem Ermittlungsrichter des
Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und
über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Staatsanwältin
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
E-Mail: pressestelle(at)gba.bund.de
http://www.generalbundesanwalt.de/

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Datum: 01.10.2018 - 09:38 Uhr
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