In drei Fällen fehlte die Fahrerlaubnis
(ots) - Weil in drei Fällen die Fahrerlaubnis fehlte, wird
nun gegen zwei polnische und einen slowakischen Kraftfahrer durch die
Polizei ermittelt.
Der erste polnische Kraftfahrer (24) war am Samstag gegen 07.30
Uhr mit seinem Audi und einem Anhänger auf der Autobahn in Richtung
Dresden unterwegs. Während der anschließenden Kontrolle auf Höhe der
Görlitzer Anschlussstelle konnte der 24-Jährige den Bundespolizisten
zwar einen gültigen Führerschein vorzeigen, allerdings fehlte ihm die
erforderliche Fahrerlaubnisklasse zum Führen der Fahrzeugkombination.
Audi und Hänger mussten somit stehen bleiben. Wie sich ein paar
Stunden später herausstellte, war die Zwangspause nicht von langer
Dauer. Gegen 12.00 Uhr tauchten nämlich Audi und Anhänger zum zweiten
Mal in Bad Muskau auf. Hinter dem Lenkrad saß abermals der
24-Jährige. Für die Unvernunft kassierte er natürlich eine zweite
Strafanzeige.
Auch der zweite polnische Kraftfahrer steuerte einen Pkw, an dem
sich an Anhänger befand. Er kam damit ebenfalls aus Polen. Als er am
Samstagvormittag an der Autobahnanschlussstelle Görlitz angehalten
und nach dem Führerschein gefragt wurde, erklärte er, er habe den
Schein zu Hause vergessen. Die Mär kaufte dem Mann keiner ab.
Polnische Behörden bestätigen auf Nachfrage, dass der im polnischen
Luban (Lauban) wohnhafte 43-Jährige keine Fahrerlaubnis besitzt.
Auf dem Weg nach Thüringen wurde in der Nacht zum Sonntag der
slowakische Fahrer am Ende des Königshainer Autobahntunnels
angehalten. Der 24-Jährige teilte den Beamten mit, dass er wegen des
Fahrens unter Drogen ein Problem mit der Polizei hätte und ihm das
Fahren in Deutschland bis 2019 verboten sei. Im Übrigen habe er am
Vortag Marihuana zu sich genommen, so der Slowake. Bei der
anschließenden Überprüfung seiner Angaben wurde tatsächlich ein bis
April 2019 bestehendes Fahrverbot festgestellt. Ein durchgeführter
Drogenschnelltest bestästige zudem die Einnahme berauschender Mittel.
Zu der Anzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis kommt insofern
noch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Führens eines
Kraftfahrzeuges unter der Wirkung von Rauschmittel hinzu.
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Datum: 01.10.2018 - 13:18 Uhr
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