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Radfahrer bei Unfall leicht verletzt / Polizei rät: Während der dunklen Jahreszeit muss "Sehen und Gesehen werden" oberste Priorität besitzen

ID: 1988116

(ots) - Ein 91-jähriger Autofahrer kollidierte am
Samstagabend gegen 20.30 Uhr in Siegen im Bereich der HTS
Anschlussstelle Siegen-Eiserfeld /Kreisel Eiserfelder Straße mit
einem 22-jährigen Radfahrer, der dort zu diesem Zeitpunkt gerade mit
seinem Velo den Fußgängerüberweg überqueren wollte. Der Senior
leitete noch eine spontane Gefahrenbremsung ein, konnte einen
Zusammenstoß mit dem Zweirad jedoch nicht mehr verhindern. Dabei
wurde der Radfahrer auf die Motorhaube aufgeladen und gegen die
Windschutzscheibe geschleudert, danach stürzte er auf die Straße.
Anschließend wurde der junge Mann - zum Glück nur leicht verletzt -
mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus transportiert. Der 91-Jährige
kam mit dem Schrecken davon, sein Pkw musste jedoch unfallbedingt
abgeschleppt werden.

Unabhängige Zeugen gaben gegenüber der Polizei an, dass der
Radfahrer u.a. aufgrund seiner dunklen Kleidung und fehlender
Lichtreflektoren schlecht zu sehen gewesen sei.

Vor diesem Hintergrund weist die Polizei erneut auf den Grundsatz
"Sehen und gesehen werden" hin, der in der dunklen Jahreszeit für
alle Verkehrsteilnehmer oberste Priorität besitzen sollte. Sehr oft
ist beispielsweise festzustellen, dass Fußgänger dunkle, wenn nicht
gar schwarze Kleidung tragen. Das mag zwar modisch sein, birgt aber
auch große Gefahren. Denn die Fußgänger werden dadurch von den
anderen Verkehrsteilnehmern nur sehr schwer bis gar nicht erkannt.
Fußgängern rät die Polizei daher, helle, reflektierende Kleidung zu
tragen und/oder helle, reflektierende Gegenstände mitzuführen. Einen
hell gekleideten Fußgänger sieht ein Autofahrer bereits aus einer
Entfernung von 80 bis 90 Metern, einen dunkel gekleideten erst aus
einer Entfernung von 25 Metern. An der Kleidung befestigte
Reflektoren lassen Fußgänger bereits aus 150 Metern "leuchten".





Radfahrer mit defekter Beleuchtung stellen besonders in der
dunklen Jahreszeit eine erhöhte Gefahr dar. Aber auch für Radfahrer
gilt uneingeschränkt: "Sehen und gesehen werden". Daher sollten die
Fahrräder auch vorschriftsmäßig mit den notwendigen
Beleuchtungseinrichtungen und Reflektoren ausgestattet sein.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein
Georg Baum
Telefon: 0271 7099 1222
E-Mail: pressestelle.siegen-wittgenstein(at)polizei.nrw.de
https://siegen-wittgenstein.polizei.nrw/

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Datum: 01.10.2018 - 16:58 Uhr
Sprache: Deutsch
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