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Dreifache Reisefreimenge im doppelten Boden versteckt

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(ots) -
Die stichprobenartige Kontrolle eines bulgarischen Lastkraftwagens
am vergangenen Freitag, 28. September 2018 endete mit der
Sicherstellung von Schmuggelzigaretten, einem Steuerbescheid von über
400 Euro und der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens wegen des
Verdachts des verbotenen gewerblichen Transports in andere
Mitgliedstaaten.

Nach steuerpflichtigen Waren und verbotenen Gegenständen befragt,
meldete der 45-jährige Lenker eines bulgarischen Lastzugs den
Zöllnern bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle an der
Autobahnrastanlage Hohenlohe Nord auf der Autobahn A6 acht Päckchen
Zigaretten an. Die Kontrolle des Reisegepäcks in der Fahrerkabine des
Truckers förderte jedoch weitere 2400 unversteuerte Zigaretten zu
Tage, die der Mann mit Fahrtziel Großbritannien, pflichtwidrig
verschwiegen hatte. Im doppelten Boden seiner Reisetasche und somit
besonders versteckt, stellten die Beamten die insgesamt zwölf Stangen
Zigaretten fest.

Für Reisen innerhalb der EU gelten nur maximal 800 Zigaretten als
Reisefreimenge, für die eine Verwendung zu privaten Zwecken
unterstellt werden kann.

Die ahndungsrechtliche Würdigung erfolgt durch die Straf- und
Bußgeldstelle des Zolls.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 04.10.2018 - 14:00 Uhr
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