HL_St. Lorenz /
Zwei Fälle von motorisierten Skateboards im Straßenverkehr
(ots) - Im Abstand von zwei Tagen fielen den Beamten der
Polizei in Lübeck zwei motorisierte Skateboards im Straßenverkehr
auf. Weil derartige Geräte für den Straßenverkehr nicht zugelassen
sind, wurden die Fahrzeugführer angehalten und kontrolliert - beide
standen zudem unter dem Einfluss berauschender Mittel.
Am Mittwochabend (3. Oktober) beobachtete eine Funkwagenbesatzung
des 2. Polizeirevieres um 18.30 Uhr einen Skateboard Fahrer, der den
Radweg der Straße "Bei der Lohmühle" aus Richtung Kreisverkehr
kommend mit konstanter Geschwindigkeit in Richtung "Schwartauer
Allee" befuhr. Fahrer und Fahrzeug wurden kontrolliert. Dabei stellte
sich zunächst heraus, dass der Skateboardfahrer deutliche Anzeichen
vorausgegangenen Betäubungsmittelkonsums aufwies. Bei dem Skateboard
handelte es sich um ein Exemplar mit elektrischem Antrieb, das für
den Straßenverkehr nicht zugelassen ist und auf öffentlichen Wegen
nicht geführt werden darf. Die unter dem Board angebrachten
Elektromotoren konnten in diesem Fall mit einer Funkfernbedienung
betätigt werden.
Der Fahrer des Skateboards wurde zur Feststellung seiner Identität
und zur Durchführung einer Blutprobenentnahme dem 2. Polizeirevier
zugeführt. Das Skateboard wurde sichergestellt und es wurde ein
Ermittlungsverfahren wegen des Führens eines Fahrzeuges unter dem
Einfluss berauschender Mittel und wegen des Verstoßes gegen das
Pflichtversicherungsgesetz gegen den 29-jährigen Lübecker
eingeleitet.
In der Nacht von Donnerstag auf Freitag (04.10. auf 05.10.2018)
fiel einer Funkwagenbesatzung in der Moislinger Allee gegen 01.05 Uhr
ein Skateboard auf, das mittels einer elektrischen Zughilfe
fortbewegt wurde. Bei der Kontrolle des Fahrzeugführers fiel den
Beamten deutlicher Atemalkoholgeruch auf: der Atemalkoholtest ergab
um 01.17 Uhr einen vorläufigen Wert von 1,75 Promille.
Auch dieser Fahrzeugführer hatte keine Ausweispapiere dabei. Die
Aufsuche einer Wohnanschrift in der Hansestraße führte ebenfalls
nicht zur zweifelsfreien Feststellung der Identität, so dass der
Beschuldigte zum Zwecke der Blutprobenentnahme und der
Identitätsfeststellung dem 2. Polizeirevier zugeführt werden musste.
Die Blutprobenentnahme erfolgte dort um 01.59 Uhr.
Das Skateboard wurde beschlagnahmt. Gegen den 38-jährigen Lübecker
wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, wegen
Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen des Verstoßes gegen das
Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Rückfragen bitte an:
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Datum: 05.10.2018 - 13:16 Uhr
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