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Hansestadt Lübeck-Staatsanwaltschaft Lübeck /

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Vergewaltigung

in Lübeck in vier Fällen

ID: 1992269

(ots) - Am 28. August 2018 ist ein 29 Jahre alter Iraker
vorläufig festgenommen worden, nachdem die Geschädigte einer
versuchten Vergewaltigung vom 12. August 2018 den Mann beim Einkaufen
wiedererkannt und die Polizei alarmiert hatte (vgl. Gemeinsame
Medieninformation der Staatsanwaltschaft Lübeck und Polizeidirektion
Lübeck vom 30. August 2018:
www.presseportal.de/blaulicht/pm/43738/4048344).

Nunmehr hat die Staatsanwaltschaft Lübeck Anklage gegen den Mann
zum Landgericht Lübeck erhoben. Es werden ihm vier Fälle der
Vergewaltigung, davon in zwei Fällen im Versuch zur Last gelegt. In
drei der Fälle wird ihm darüber hinaus eine Körperverletzung zum
Nachteil der weiblichen Opfer vorgeworfen.

Sämtliche dem Angeschuldigten vorgeworfenen Taten wurden an
Sonntagen in der Zeit zwischen 05:30 Uhr und 06:00 Uhr begangen.

Mitte Mai 2018 soll der Angeschuldigte eine 24 Jahre alte Frau in
einem Bogengang der Marienkirche vergewaltigt haben. Das Opfer trug
dabei nicht unerhebliche Verletzungen davon.

Zudem wird ihm vorgeworfen, acht Wochen später an einer Hauswand
im Bereich Fischstraße/Schüsselbuden gewaltsam versucht zu haben, den
Geschlechtsverkehr mit einer 32-jährigen Lübeckerin zu vollziehen,
was ihm aufgrund der massiven Gegenwehr des Opfers jedoch nicht
gelungen sein soll.

In der Woche darauf soll der Angeschuldigte eine 17-jährige Frau
in der Nähe des Schulgartens niedergeschlagen, diese in ein Gebüsch
gezerrt und sie dort vergewaltigt haben.

Schließlich wird ihm zur Last gelegt, genau vier Wochen nach der
vorangegangenen Tat eine 31 Jahre alte Frau auf dem Wanderweg an der
Kanaltrave unterhalb der Mühlenbrücke zu Boden gestoßen, sie
geschlagen und sodann versucht zu haben, gegen ihren Willen gewaltsam
den Geschlechtsverkehr mit ihr zu vollziehen. Eine Zeugin soll das




Tatgeschehen von der anderen Kanalseite aus gesehen und gerufen
haben, dass sie der Geschädigten zur Hilfe komme. Aus diesem Grunde
und wegen der erheblichen Gegenwehr des Opfers soll der
Angeschuldigte schließlich von der Frau abgelassen haben und
geflüchtet sein. Das Opfer erlitt erhebliche Verletzungen.

Die Geschädigte der letzten Tat erkannte den Angeschuldigten am
28. August 2018 beim Einkaufen wieder und alarmierte die Polizei, die
den Tatverdächtigen daraufhin festnahm.

In allen vier Fällen sind DNA-Spuren des Angeschuldigten an den
Körpern der Geschädigten wie auch der Bekleidung nachgewiesen worden,
die die Opfer bei den Taten getragen haben.

Weitere Auskünfte zu Einzelheiten der Tatbegehung werden zum
Schutze der Opfer nicht erteilt.

Der Angeschuldigte hat die Tatvorwürfe im Ermittlungsverfahren
bestritten.

Über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des
Hauptverfahrens hat das Landgericht noch nicht entschieden.

Es wird darauf hingewiesen, dass für den Angeschuldigten auch nach
Anklage-erhebung die Unschuldsvermutung gilt.

Hinweis: Die Vergewaltigung gemäß § 177 Abs. Abs. 6 Satz 2 Nr. 1
StGB wird mit Freiheitsstrafe von 2 Jahren bis zu 15 Jahren bestraft.

Im Auftrag gez. Christian Braunwarth Staatsanwalt (als
Gruppenleiter)

- stellvertr. Pressesprecher -




Rückfragen bitte an:
Pressestelle der Staatsanwaltschaft Lübeck, Travemünder Allee 9,
23568 Lübeck, 0451-371-1101, pressestelle(at)stahl.landsh.de
Text eingestellt für die StA Lübeck:
Stefan Muhtz
Polizeidirektion Lübeck

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Datum: 08.10.2018 - 15:13 Uhr
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