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(530/2018) Medizinischer Notfall im Stau - Autobahnpolizei Göttingen leitet zehn Verfahren wegen "Nichtbildung einer Rettungsgasse mit Behinderung" ein

ID: 1992981

(ots) -
GÖTTINGEN (jk) - Rund anderthalb Wochen nach einem Verkehrsunfall
auf der A 7 bei Göttingen (siehe unsere Pressemitteilungen Nr. 499,
500 und 501 vom 28.09.18) haben Ermittler der Autobahnpolizei
Göttingen Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren gegen mehrere
LKW-Fahrer wegen "Nichtbildung der vorgeschriebenen Rettungsgasse"
eingeleitet.

Nach einem Verkehrsunfall am besagten Freitagmorgen musste die A 7
ab dem AD Drammetal bis 11.00 Uhr und damit für rund sechs Stunden
voll gesperrt werden. Die Folge war ein Verkehrschaos rund um
Göttingen und auf den Umleitungsstrecken.

Gegen 06.05 Uhr passierte es dann: Über Polizeinotruf meldeten
Verkehrsteilnehmer einen im Rückstau zwischen der Rastanlage
Göttingen-Ost und der Unfallstelle beobachteten medizinischen
Notfall. Im Einzelnen sollte der Fahrer eines bulgarischen Sprinters
augenscheinlich über dem Steuer zusammengebrochen sein.

Aufgrund der dringenden Meldung setzte sich sofort ein
Streifenwagen vom Autobahndreieck Drammetal aus in Bewegung. Zu
Beginn der Einsatzfahrt standen die Fahrzeuge im Stau noch
regelgerecht, später dann trat für die Beamten ein massives Problem
auf. Nur wenig später standen gleich mehrere LKW verbotswidrig auf
allen drei Fahrstreifen nebeneinander. Ab der Raststätte
Göttingen-Ost hatten dann weitere Laster sogar noch den Standstreifen
blockiert.

Die Folge: Der mit Sonderrechten herannahende Streifenwagen konnte
den Engpass nicht passieren! Durchkommen unmöglich! Dem Fahrer des
Einsatzwagens blieb keine Alternative. Er musste aussteigen, jeden
einzelnen der LKW-Fahrer ansprechen und nochmals auffordern, freie
Bahn zu schaffen. Dieser gesamte Vorgang incl. Rangieren dauerte
schließlich mehrere Minuten. Kostbare Zeit, die von den Helfern
eigentlich dringend benötigt wurde. Die Situation wurde fotografisch




festgehalten. Das ausgewertete Bildmaterial ist jetzt Grundlage der
eingeleiteten Verfahren.

Für die "Nichtbildung der vorschriftsmäßigen Rettungsgasse mit
hinzukommender konkreter Behinderung eines Einsatzfahrzeuges der
Polizei" sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 240 Euro,
zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot vor. Darauf
müssen sich die zehn LKW-Fahrer nun einstellen.

Weitere Informationen zum Thema "Rettungsgasse" siehe
https://www.bussgeldkatalog.org/rettungsgasse/ und https://www.polize
i-nds.de/verkehr/verkerhrssicherheitsarbeit/rettungsgasse-111463.html
(Video).




Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Göttingen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jasmin Kaatz
Otto-Hahn-Straße 2
37077 Göttingen
Telefon: 0551/491-2017
Fax: 0551/491-2010
E-Mail: pressestelle(at)pi-goe.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-goe.polizei-nds.de

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Datum: 09.10.2018 - 14:16 Uhr
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