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Kassel: Illegales Autorennen:

Zivilstreife stoppt drei junge Autofahrer

ID: 1993307

(ots) - Drei junge Autofahrer rechneten bei einem
Ampelstart in Kassel offenbar nicht damit, dass im vierten Auto eine
Zivilstreife der Kasseler Polizei saß. Sie beschleunigten ihre
Fahrzeuge auf 160 Stundenkilometer bei erlaubten 80 km/h und rasten
dabei Stoßstange an Stoßstange, bevor rund einen Kilometer später an
der nächsten Kreuzung "STOP POLIZEI" in der Heckscheibe des
Zivilwagens aufleuchtete. Die drei 19 und 23 Jahre alten Autofahrer
aus Stadt und Landkreis Kassel erwartet nun ein Strafverfahren wegen
eines verbotenen Autorennens.

Wie die Beamten des Polizeireviers Ost berichten, beschwerten sich
am späten Freitagabend Anwohner im Bereich der Dresdner Straße /
Göttinger Straße über aufheulende Motoren und rasende Fahrzeuge. Eine
sofort entsandte Zivilstreife schloss gegen Mitternacht an der
Kreuzung Dresdner Straße / Sandershäuser Straße auf einen Audi TT
(225 PS) und 3er BMW (230 PS) auf, die sich nebeneinander an
vorderster Stelle der dortigen Ampel positionierten. Die Beamten
hielten ebenfalls an der roten Ampel hinter den beiden Autos an, als
sich ein weiterer 3er BMW (325 PS) neben dem Zivilwagen
positionierte. Die Ampel sprang auf Grün, die drei jungen Autofahrer
traten ordentlich aufs Gas. Mit durchdrehenden und quietschenden
Reifen startete das Rennen stadteinwärts. Mehrere gefährliche
Fahrmanöver, Überholvorgänge und riskante Fahrstreifenwechsel später,
die Wagen waren mit rund 160 km/h unterwegs, setzte sich die
Zivilstreife vor die drei Schnellfahrer, als diese erst nach über
einem Kilometer ihre Geschwindigkeit deutlich reduzierten. Mit einer
weiteren hinzugezogenen Streife zogen die Beamten die Fahrzeugführer
aus dem Verkehr und überprüften sie und ihre Wagen. Anschließend war
die Weiterfahrt für die drei jungen Männer beendet. Die Beamten
stellten die Autoschlüssel für die Nacht sicher. Die Autofahrer, die




sich nun wegen des Straftatbestandes der Teilnahme an einem
verbotenen Kraftfahrzeugrennen verantworten müssen, durften erst am
Samstagmorgen ihre Autoschlüssel auf der Dienststelle des
Polizeireviers Ost wieder abholen.

Vorgeworfener Straftatbestand des § 315 d (Abs.1) StGB "Verbotene
Kraftfahrzeugrennen":

Wer im Straßenverkehr... ...als Kraftfahrzeugführer an einem nicht
erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt... wird mit Freiheitsstrafe
bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Torsten Werner Pressesprecher Tel.: 0561 - 910 1020




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Pressestelle

Telefon: 0561/910 10 20 bis 23
Fax: 0561/910 10 25
E-Mail: poea.ppnh(at)polizei.hessen.de

Außerhalb der Regelarbeitszeit
Polizeiführer vom Dienst (PvD)
Telefon: 0561-910-0
E-Mail: ppnh(at)polizei.hessen.de

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Datum: 10.10.2018 - 09:57 Uhr
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