Pressemeldung: Regionaler Verkehrsdienst kontrolliert vor Kindergarten
(ots) - Pohlheim: Verkehrskontrolle: Kind als Beifahrer auf
dem Schoß Es ist der frühe Dienstagmorgen (09.10.2018). Viele Eltern
befinden sich mit ihren Kindern noch im Urlaub. 60 Minuten lang - in
der Zeit zwischen 8 und 9 Uhr - kontrollieren Schutzleute des
Verkehrsdienstes Gießen Autos vor einem Kindergarten. Im Visier der
Beamten war die Sicherung der Kinder im Auto. In der einen Stunde
kontrollierten die Ordnungshüter 20 Autos und konnten bei 9
Fahrzeugen nur den Kopf schütteln. Drei fahrzeugführende Elternteile
fuhren mit ihren Kindern ohne jegliche Sicherung beim Kindergarten
vor. Die Kinder saßen weder in einem Kindersitz noch waren sie
angeschnallt. Den Verantwortlichen erwartet ein Bußgeld und ein
"Punkt in Flensburg". Darunter hatte sogar ein Vater sein Kind als
Beifahrer auf dem Schoß - vom Gurt keine Spur. Drei weitere
Autofahrer hatten ihr Kind nicht ordnungsgemäß gesichert, da kein
erforderlicher Kindersitz vorhanden war. Die Kinder waren fünf bzw.
sechs Jahre alt und kleiner als 150 cm. Der Gurt liegt hier im
Bereich des Halses der Kinder an und reicht alleine zur Sicherung
nicht aus. Dazu kam noch einmal eine Handy-Benutzung am Steuer und
diverse kleinere Mängel. Der Polizei geht es nicht um die Bußgelder,
sondern um den Schutz der Schwächsten unserer Gesellschaft - unseren
Kindern!
Die Beamten empfehlen:
Erst angurten, dann losfahren!Die Eltern sollten ihren Kindern
zeigen, wie es richtig geht.Doch nicht nur im eigenen Auto lauern
Gefahren! Auch in Fahrzeugen der Großeltern, von Bekannten oder einem
Taxi sollte darauf geachtet werden, dass ihr Kind gesichert ist. Die
Verkehrsüberwacher der Gießener Polizei empfehlen auch, dass die
Kinder immer auf der Bürgersteigseite ein- oder aussteigen. Bei der
Anschaffung eines geeigneten Kindersitzes sollte darauf geachtet
werden, dass der Sitz in erster Linie dem Gewicht des Kindes
entspricht.
Hier gilt die einfache Regel:
Ihr Kind muss entweder das zwölfte Lebensjahr vollendet haben oder
größer als 150 Zentimeter sein. Ist eine dieser Voraussetzungen
erfüllt, dann darf das Kind ohne Kindersitz im Auto mitfahren.
Rückfragen bitte an:
Sabine Richter
Pressesprecherin
Polizeipräsidium Mittelhessen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Datum: 10.10.2018 - 11:38 Uhr
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