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Pressemeldung für den Bereich Cloppenburg

ID: 1993681

(ots) - Lastrup - 186 Mal ohne Fahrerlaubnis
gefahren, Achtung bei der Rechtslage

Am 08. Oktober 2018 wurde um 10.58 Uhr auf der Bundesstraße 213 in
Lastrup ein in Fahrtrichtung Löningen fahrender Lkw einer Firma aus
Hatten kontrolliert, da die Polizeibeamten den Verdacht einer
Geschwindigkeitsüberschreitung und eines Verstoßes gegen ein
Überholverbot hatten. Gegen den 35-jährigen polnischen Fahrer aus
Hatten wurden entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet. Bei den
weiteren Überprüfungen wurde festgestellt, dass die polnische
Fahrerlaubnis vor mehr als 5 Jahren erteilt worden ist und der Mann
einen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Rein rechtlich spricht man
von einem "ordentlichen Wohnsitz" in Deutschland, wenn man an mehr
als 185 Tagen im Jahr in der Bundesrepublik wohnt. Grundsätzlich
berechtigen Führerscheine von EU- und EWR-Staaten, die nicht
abgelaufen sind, in Deutschland entsprechende Fahrzeuge zu fahren.
Für die Klassen C, C1, CE, C1E (LKW) und D, D1, DE, und D1E (Bus)
gelten besondere Bestimmungen. Diese sind in Deutschland maximal 5
Jahre nach Ersterteilung gültig, auch wenn der ausstellende Staat
eine längere Gültigkeit festgelegt hat. Fallen diese 5-Jahresfrist
und die Verlegung des ordentlichen Wohnsitzes zusammen, wird nach
dieser 5-Jahresfrist eine 6-monatige Übergangszeit gewährt. Nach
Ablauf dieser beiden Fristen stellt jede weitere Fahrt eine Straftat
in Form des Fahrens ohne Fahrerlaubnis dar. So kam es, dass der
35-jährigen Lkw-Fahrer aus Hatten im Verdacht steht, in 186 Fällen
ohne eine gültige Fahrerlaubnis gefahren zu sein. Es wurde ein
entsprechendes Strafverfahren eingeleitet. Darüber hinaus wurde diese
Rechtslage dem Arbeitgeber des Lkw-Fahrers erläutert und gegen eine
verantwortliche Person ein Strafverfahren wegen des Zulassens des
Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Die Polizei empfiehlt Firmen




und Privatpersonen, die von dieser Rechtslage betroffen sein könnten,
sich eingehend zu informieren, um etwaige Bußgeld- und Strafverfahren
zu vermeiden. Für nähere Informationen hat die Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur ein entsprechendes Merkblatt
herausgebracht, welches man unter folgender Adresse herunterladen
kann:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/Stra
sse/auslaendische-fahrerlaubnisse-merkblatt-eu-und-ewr-staaten.html




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta
Ebmeyer, PK
Pressestelle
Telefon: 04471/1860-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-clp.polizei.niedersachsen.de

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Datum: 10.10.2018 - 13:32 Uhr
Sprache: Deutsch
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